Repression
und Überwachung
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Freier Berichterstatter
im Widerstand
Sehr
geehrte Damen und Herren ! Kampfgefährten !
Aus
drei Einzelstrafen aus den letzten Jahren wurden durch 'Zusammenzug'
22 Monate.
Davon
saß ich erneut 1 Jahr bis zum 28. 4. 2000 im 'Geschlossenen Vollzug'
in Bielefeld, Bochum und Münster ab. Seitdem bin ich im sogen. 'Offenen
Vollzug' in Westkirchen.
Des
weiteren habe ich - aus gesundheitlichen Gründen - die Möglichkeit,
täglich einen einstündigen Ausgang zu machen. Ich laufe in dieser Zeit
jeweils eine Strecke von ca. 4 km ab, was meinem - nicht organisch bedingten
- Bluthochdruck zugute kommt.
Da
eine Halbstrafe - als einschlägig Vorbestrafter - nicht in Betracht
kam, stellte ich einen Antrag auf Erlaß der Strafe nach 2/3 der abgelaufenen
Strafzeit. Auch hier kam (wie den meisten schon bekannt) eine Ablehnung.
Es
bleibt noch eine ausstehende Antwort auf ein laufendes Gnadengesuch,
das für mich jedoch kaum in Erwägung zu ziehen ist ! So ist es mir erneut
beschieden, " ..Endstrafe" abzusitzen. Die Zeit der Prüfung
endet für mich am 26.2.2001.
Mit
kameradschaftlichen Grüßen bin ich
Ihr
Erhard
Kemper