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Ermittlungsverfahren gegen "Fahnentr�ger" und Aktionsb�ro Pommern
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Pommern / Insel Usedom,
den 01.10.03
Aktuelles aus Vorpommern
Das folgende
Schreiben entstand auf die vielen Nachfragen einzelner Personen und Organisationen
auf die derzeitige Lage in Vorpommern.
Deshalb die Bitte um bestm�gliche Weiterleitung!
Haussuchungswahn geht weiter -
Ermittlungsverfahren gegen Fahnentr�ger, ehemalige Lassaner Rundbrief und Aktionsb�ro Pommern Redaktion eingeleitet!
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1. Durchsuchung und Ermittlungsverfahren gegen Fahnentr�ger Redaktion
Als am 15.08.03
Schmutzbeamte und MAEX Beamte einen Besuch bei der Redaktion des Fahnentr�gers
vornahmen war noch nicht ersichtlich welche Folgen diese Durchsuchung durchaus
haben kann und wird.
Zeitlich parallel und auf gleichem Grund hinaus wurde die Wohnung des NPD -
Kreisvorsitzenden Maik Spiegelmacher in dessen Abwesenheit durchsucht. F�r
diese Durchsuchung reichte ein Fahnentr�ger Werbebanner auf der Weltnetzpr�sentation,
www.npd-greifswald.de, aus. Spiegelmacher befand sich seinerzeit in U -
Haft.
Grund f�r die Durchsuchung war das Titelbild der Ausgabe Nummer 7 auf welchem
ersichtlich ein Angeh�riger der Wehrmacht und der SA abgebildet sind.
Da jedoch keinerlei Runen in den Kragenpaspelierungen zu sehen sind dachten
wir da� diese Durchsuchung keinerlei schwerwiegende Folgen mit sich bringen
wird. Absoluter Irrtum wie sich zeigen wird!
Beschlagnahmt wurden unter anderem der Rechner welcher gleichzeitig f�r
informellen Austausch des Aktionsb�ro Pommern genutzt wird (vorerst wurde),
500 Euro in Bar aus aktuellem Verkauf, Disketten, ein Ordner mit s�mtlichen
bisher erschienenen Fahnentr�ger Ausgaben, CDs und vieles mehr.
Wie uns bereits mitgeteilt wurde gab es bez�glich der Nummer 7 weitere Hausdurchsuchungen und Anfragen des Staates bez�glich des Erwerbes der Nummer 7. Es k�nnte daher durchaus m�glich sein das es zu weiteren Durchsuchungen kommt. Einen �hnlichen Fall gab es damals mit dem Zentralorgan.
Gegen diese
Durchsuchung wurde als Rechtsmittel der einfache Widerspruch vor Ort und folglich
daraus die Herausgabe der beschlagnahmten Dinge beim Amtsgericht Stralsund gefordert.
Ich begr�ndete mein Schreiben, auf sofortige Zur�ckgabe der beschlagnahmten
Dinge, mit der Erkenntnis das weder das Zeigen bzw. das Verbreiten von Bildmaterial
von Wehrmachts- bzw. SA Angeh�rigen jemals straff�llig auffiel und
der Staat deshalb in der Vergangenheit oftmals die M�glichkeit besa�
etliche B�cher, Magazine, CDs oder Videos indizieren zu k�nnen. Inhaltlich
wurde ich ja f�r den Fahnentr�ger nicht belangt. Es handelt sich bisher
nur um die Abbildung. Darauf hinaus folgte der Beschlu� des Amtsgericht
Stralsund in dem es hei�t:
„Im Gegensatz zur Ansicht des Beschuldigten Kutschke fallen nicht nur
die (hier entfernten) Abzeichen sondern auch die Uniformen an sich unter den
Tatbestand des � 86a StGB, vgl. � 86a Abs. 2 in dem Uniformst�cke
ausdr�cklich erw�hnt werden. Die Uniform des Mannes auf der Abbildung
ist aufgrund ihrer besonderen Ausgestaltung und Farbgebung eindeutig als eine
Uniform der SA zu erkennen.“
Weiter hei�t es dann:
„Im �brigen ist dem Beschuldigten zuzustimmen, dass entsprechende Uniformen vielfach dargestellt werden. Der Beschuldigte �bersieht jedoch, dass eine Darstellung im Rahmen des � 86a Abs. 3 StGB f�r bestimmte Zwecke erlaubt sind. Solche Zwecke sind hier weder vorgetragen noch ersichtlich.“
Einen symbolischen Strick will man mir �berdies drehen indem man mir vorwirft mit eben diesem „verbotenem“ Bild in den Ausgaben 8 und 9 f�r die Ausgabe 7 zu werben. Also eine Wiederholungstat. Dies k�nnte meines Erachtens sicherlich noch ausgehebelt werden. Inhaltlich verf�ge ich �ber s�mtliche anwaltliche Gutachten, angefangen bei der Ausgabe 1 bis zur Nummer 9 einschlie�lich der besagten Nummer 7. Das Gutachten f�r die Ausgabe 7 habe ich unterdessen bei der ausf�hrenden Polizeidirektion Anklam vorgelegt. Es zeigt sich hier ein fragw�rdiges beabsichtigtes schlampiges Arbeiten der Beamten. Im Beschlu� hei�t es dazu: „ Das bisher von der Polizei nicht vorgelegte Schreiben der Rechtsanw�ltin P…. (Ziffer 10) k�nnte zugunsten des Beschuldigten einen unvermeidbaren Verbotsirrtum belegen.“
Zum Verbleib
des Geldes hei�t es dann in etwa das es sich um Gelder aus Einnahmen und
dem Vertrieb des Fahnentr�ger handelt und deshalb der Grund des Verfalles
besteht.
Das ich das Geld wohl nicht mehr wieder sehen werde war mir w�hrend der
Hausdurchsuchung klar.
Nach mehreren
intensiven Gespr�chen mit meiner Anw�ltin schlussfolgere ich daraus
das der Staat lange genug gewartet hat um verschiedene Schnittstellen zu beobachten
um diese dann f�r einen gewissen Zeitraum kaltzustellen. Ich gehe deshalb
recht positiv in die Gerichtsverhandlung was die Ausgabe 7 anbelangt.
Nicht ganz so positiv gehe ich an einen weiteren Begleitumstand heran. Wie oben
erw�hnt wurde, beschlagnahmten die Beamten wohl eher durch „Zufall“
den Ordner mit s�mtlichen bisher erschienenen Fahnentr�ger Ausgaben.
Darunter befand sich auch die Ausgabe Nummer 3. In dieser Richtung ermittelt
man nun auch des Verdachtes des � 86a da das Titelbild sinngem��
diesen Paragraphen erf�llt. Eine Verj�hrung trifft leider nicht zu.
2.1 Zur Zukunft des Rundbriefes:
In erster Linie
ist abzuwarten wie sich der Gerichtsproze� entwickeln wird. Hierbei paart
sich Zweckoptimismus mit realistischem Pessimismus. Leider sieht die finanzielle
Lage nicht sonderlich rosig aus da sich die Herstellungskosten im vierstelligen
Bereich bewegen. Ob die Jubil�umsausgabe als die Nummer 10 noch in diesem
Jahr erscheinen wird ist unsicher. An dieser Ausgabe wird jedoch fieberhaft
gearbeitet um dem Staat zu zeigen das wir uns durch solch l�cherliche Schikanema�nahmen
nicht beugen lassen.
Diese Arbeit kann aber erst umgesetzt werden wenn die neuen technischen Hilfsmittel,
in erster Linie ein neuer Rechner, zur Verf�gung stehen.
2.2 Der Fahnentr�ger wird eingestellt!:
Pers�nliche Entscheidungen und der Wille wiederum etwas Neues zu Schaffen erfordern eine Umstrukturierung. Wir wollen und werden die national und sozialistische Revolution ins Volk tragen und m�ssen deshalb stets versuchen unserer Zeit gerecht zu werden. Damit sei aber nicht die Anpassung an die liberalistische und durch den Turbokapitalismus fortschreitende „Ummenschung“ der Zeit gemeint. Gemeint sei die nationale und die sozialistische Revolution, weg von reaktion�rem „links und rechts Gehabe“ und blindem Schubladendenken. Unser Nationaler Sozialismus sollte sich nicht in traditionellem Widerbeleben einer Zeit finden welche der Geschichte angeh�rt. Nur der weltanschauliche Teil jener Zeit wird unserem Kampf gerecht. Die Richtigstellung jener deutschen Epoche wird erst eine Rolle spielen wenn das bestehende System geschlagen wurde.
Die Arbeit des Fahnentr�ger geht vollends �ber in eine neue Zeitschrift namens „Vorw�rts!“. Die Redaktion bleibt auch in Zukunft �ber die aktuellen Kontaktm�glichkeiten erreichbar. Die derzeitigen Abonnenten erhalten dann automatisch das neue Heft. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es dann im letzten Fahnentr�ger zu lesen.
Wer uns in
irgendeiner Form unterst�tzen m�chte kann dies gerne tun. Wir sind
erreichbar unter:
Postfach: 1153 in 17420 Heringsdorf, e-Post (unregelm��ig): [email protected],
oder unter: 0175 / 6034743.
3. Aktionsb�ro Pommern:
Das Aktionsb�ro
Pommern ist bis auf weiteres nur unregelm��ig unter: [email protected]
erreichbar. Unsere Netzseite ist nun unter: www.aktionsfront.org
abrufbar.
Sobald die technischen Vorraussetzungen wieder optimal sind wird die Arbeit
entsprechend fortgef�hrt.
4. Hausdurchsuchung und Ermittlungsverfahren gegen ehemalige „Lassaner Rundbrief“ Redaktion
Am 23.09.03 erfolgte dann eine weitere Hausdurchsuchung. Grund dieser war auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Obwohl das Projekt „Lassaner Rundbrief“ eingestellt wurde versucht der Staat die ehemaligen Redakteure zur Verantwortung zu ziehen. Grund waren auch hier verschiedene Abbildungen wie Runen und K�pfe ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen.
Ich hoffe mit der Ver�ffentlichung dieses Schreibens einen kurzen Einblick in die Geschehnisse der letzten Wochen zu geben. Wir verfallen aber deshalb schon lange nicht in Resignation. Der Staat konnte und kann uns kurzzeitig lahmlegen wird aber den Marsch in die Revolution nicht verhindern k�nnen.
Treudeutsche
Gr��e, MK / Fahnentr�ger Redaktion
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