Repression
und Überwachung
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Ermittlungsverfahren gegen "Fahnenträger" und Aktionsbüro Pommern
Pommern / Insel Usedom,
den 01.10.03
Aktuelles aus Vorpommern
Das folgende
Schreiben entstand auf die vielen Nachfragen einzelner Personen und Organisationen
auf die derzeitige Lage in Vorpommern.
Deshalb die Bitte um bestmögliche Weiterleitung!
Haussuchungswahn geht weiter -
Ermittlungsverfahren gegen Fahnenträger, ehemalige Lassaner Rundbrief und Aktionsbüro Pommern Redaktion eingeleitet!
1. Durchsuchung und Ermittlungsverfahren gegen Fahnenträger Redaktion
Als am 15.08.03
Schmutzbeamte und MAEX Beamte einen Besuch bei der Redaktion des Fahnenträgers
vornahmen war noch nicht ersichtlich welche Folgen diese Durchsuchung durchaus
haben kann und wird.
Zeitlich parallel und auf gleichem Grund hinaus wurde die Wohnung des NPD -
Kreisvorsitzenden Maik Spiegelmacher in dessen Abwesenheit durchsucht. Für
diese Durchsuchung reichte ein Fahnenträger Werbebanner auf der Weltnetzpräsentation,
www.npd-greifswald.de, aus. Spiegelmacher befand sich seinerzeit in U -
Haft.
Grund für die Durchsuchung war das Titelbild der Ausgabe Nummer 7 auf welchem
ersichtlich ein Angehöriger der Wehrmacht und der SA abgebildet sind.
Da jedoch keinerlei Runen in den Kragenpaspelierungen zu sehen sind dachten
wir daß diese Durchsuchung keinerlei schwerwiegende Folgen mit sich bringen
wird. Absoluter Irrtum wie sich zeigen wird!
Beschlagnahmt wurden unter anderem der Rechner welcher gleichzeitig für
informellen Austausch des Aktionsbüro Pommern genutzt wird (vorerst wurde),
500 Euro in Bar aus aktuellem Verkauf, Disketten, ein Ordner mit sämtlichen
bisher erschienenen Fahnenträger Ausgaben, CDs und vieles mehr.
Wie uns bereits mitgeteilt wurde gab es bezüglich der Nummer 7 weitere Hausdurchsuchungen und Anfragen des Staates bezüglich des Erwerbes der Nummer 7. Es könnte daher durchaus möglich sein das es zu weiteren Durchsuchungen kommt. Einen ähnlichen Fall gab es damals mit dem Zentralorgan.
Gegen diese
Durchsuchung wurde als Rechtsmittel der einfache Widerspruch vor Ort und folglich
daraus die Herausgabe der beschlagnahmten Dinge beim Amtsgericht Stralsund gefordert.
Ich begründete mein Schreiben, auf sofortige Zurückgabe der beschlagnahmten
Dinge, mit der Erkenntnis das weder das Zeigen bzw. das Verbreiten von Bildmaterial
von Wehrmachts- bzw. SA Angehörigen jemals straffällig auffiel und
der Staat deshalb in der Vergangenheit oftmals die Möglichkeit besaß
etliche Bücher, Magazine, CDs oder Videos indizieren zu können. Inhaltlich
wurde ich ja für den Fahnenträger nicht belangt. Es handelt sich bisher
nur um die Abbildung. Darauf hinaus folgte der Beschluß des Amtsgericht
Stralsund in dem es heißt:
„Im Gegensatz zur Ansicht des Beschuldigten Kutschke fallen nicht nur
die (hier entfernten) Abzeichen sondern auch die Uniformen an sich unter den
Tatbestand des § 86a StGB, vgl. § 86a Abs. 2 in dem Uniformstücke
ausdrücklich erwähnt werden. Die Uniform des Mannes auf der Abbildung
ist aufgrund ihrer besonderen Ausgestaltung und Farbgebung eindeutig als eine
Uniform der SA zu erkennen.“
Weiter heißt es dann:
„Im Übrigen ist dem Beschuldigten zuzustimmen, dass entsprechende Uniformen vielfach dargestellt werden. Der Beschuldigte übersieht jedoch, dass eine Darstellung im Rahmen des § 86a Abs. 3 StGB für bestimmte Zwecke erlaubt sind. Solche Zwecke sind hier weder vorgetragen noch ersichtlich.“
Einen symbolischen Strick will man mir überdies drehen indem man mir vorwirft mit eben diesem „verbotenem“ Bild in den Ausgaben 8 und 9 für die Ausgabe 7 zu werben. Also eine Wiederholungstat. Dies könnte meines Erachtens sicherlich noch ausgehebelt werden. Inhaltlich verfüge ich über sämtliche anwaltliche Gutachten, angefangen bei der Ausgabe 1 bis zur Nummer 9 einschließlich der besagten Nummer 7. Das Gutachten für die Ausgabe 7 habe ich unterdessen bei der ausführenden Polizeidirektion Anklam vorgelegt. Es zeigt sich hier ein fragwürdiges beabsichtigtes schlampiges Arbeiten der Beamten. Im Beschluß heißt es dazu: „ Das bisher von der Polizei nicht vorgelegte Schreiben der Rechtsanwältin P…. (Ziffer 10) könnte zugunsten des Beschuldigten einen unvermeidbaren Verbotsirrtum belegen.“
Zum Verbleib
des Geldes heißt es dann in etwa das es sich um Gelder aus Einnahmen und
dem Vertrieb des Fahnenträger handelt und deshalb der Grund des Verfalles
besteht.
Das ich das Geld wohl nicht mehr wieder sehen werde war mir während der
Hausdurchsuchung klar.
Nach mehreren
intensiven Gesprächen mit meiner Anwältin schlussfolgere ich daraus
das der Staat lange genug gewartet hat um verschiedene Schnittstellen zu beobachten
um diese dann für einen gewissen Zeitraum kaltzustellen. Ich gehe deshalb
recht positiv in die Gerichtsverhandlung was die Ausgabe 7 anbelangt.
Nicht ganz so positiv gehe ich an einen weiteren Begleitumstand heran. Wie oben
erwähnt wurde, beschlagnahmten die Beamten wohl eher durch „Zufall“
den Ordner mit sämtlichen bisher erschienenen Fahnenträger Ausgaben.
Darunter befand sich auch die Ausgabe Nummer 3. In dieser Richtung ermittelt
man nun auch des Verdachtes des § 86a da das Titelbild sinngemäß
diesen Paragraphen erfüllt. Eine Verjährung trifft leider nicht zu.
2.1 Zur Zukunft des Rundbriefes:
In erster Linie
ist abzuwarten wie sich der Gerichtsprozeß entwickeln wird. Hierbei paart
sich Zweckoptimismus mit realistischem Pessimismus. Leider sieht die finanzielle
Lage nicht sonderlich rosig aus da sich die Herstellungskosten im vierstelligen
Bereich bewegen. Ob die Jubiläumsausgabe als die Nummer 10 noch in diesem
Jahr erscheinen wird ist unsicher. An dieser Ausgabe wird jedoch fieberhaft
gearbeitet um dem Staat zu zeigen das wir uns durch solch lächerliche Schikanemaßnahmen
nicht beugen lassen.
Diese Arbeit kann aber erst umgesetzt werden wenn die neuen technischen Hilfsmittel,
in erster Linie ein neuer Rechner, zur Verfügung stehen.
2.2 Der Fahnenträger wird eingestellt!:
Persönliche Entscheidungen und der Wille wiederum etwas Neues zu Schaffen erfordern eine Umstrukturierung. Wir wollen und werden die national und sozialistische Revolution ins Volk tragen und müssen deshalb stets versuchen unserer Zeit gerecht zu werden. Damit sei aber nicht die Anpassung an die liberalistische und durch den Turbokapitalismus fortschreitende „Ummenschung“ der Zeit gemeint. Gemeint sei die nationale und die sozialistische Revolution, weg von reaktionärem „links und rechts Gehabe“ und blindem Schubladendenken. Unser Nationaler Sozialismus sollte sich nicht in traditionellem Widerbeleben einer Zeit finden welche der Geschichte angehört. Nur der weltanschauliche Teil jener Zeit wird unserem Kampf gerecht. Die Richtigstellung jener deutschen Epoche wird erst eine Rolle spielen wenn das bestehende System geschlagen wurde.
Die Arbeit des Fahnenträger geht vollends über in eine neue Zeitschrift namens „Vorwärts!“. Die Redaktion bleibt auch in Zukunft über die aktuellen Kontaktmöglichkeiten erreichbar. Die derzeitigen Abonnenten erhalten dann automatisch das neue Heft. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es dann im letzten Fahnenträger zu lesen.
Wer uns in
irgendeiner Form unterstützen möchte kann dies gerne tun. Wir sind
erreichbar unter:
Postfach: 1153 in 17420 Heringsdorf, e-Post (unregelmäßig): [email protected],
oder unter: 0175 / 6034743.
3. Aktionsbüro Pommern:
Das Aktionsbüro
Pommern ist bis auf weiteres nur unregelmäßig unter: [email protected]
erreichbar. Unsere Netzseite ist nun unter: www.aktionsfront.org
abrufbar.
Sobald die technischen Vorraussetzungen wieder optimal sind wird die Arbeit
entsprechend fortgeführt.
4. Hausdurchsuchung und Ermittlungsverfahren gegen ehemalige „Lassaner Rundbrief“ Redaktion
Am 23.09.03 erfolgte dann eine weitere Hausdurchsuchung. Grund dieser war auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Obwohl das Projekt „Lassaner Rundbrief“ eingestellt wurde versucht der Staat die ehemaligen Redakteure zur Verantwortung zu ziehen. Grund waren auch hier verschiedene Abbildungen wie Runen und Köpfe ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen.
Ich hoffe mit der Veröffentlichung dieses Schreibens einen kurzen Einblick in die Geschehnisse der letzten Wochen zu geben. Wir verfallen aber deshalb schon lange nicht in Resignation. Der Staat konnte und kann uns kurzzeitig lahmlegen wird aber den Marsch in die Revolution nicht verhindern können.
Treudeutsche
Grüße, MK / Fahnenträger Redaktion