Repression
und Überwachung
|
Weiterer Nachtrag zum FAF-Verbot
Gut drei Monate nach dem widerrechtlichen Verbot des bayerischen Verfolgungsministers
Beckstein möchten wir eine kurze Bestandsaufnahme in Sachen Entwicklung
der nationalen Bewegung in Franken veröffentlichen.
Grundsätzlich wächst die Erkenntnis, daß das FAF-Verbot personell
und strukturell keinerlei Wirkung nach innen hatte. Lediglich materielle Einbußen
und kleinere "Schönheitsfehler" sind hier zu beklagen.
Ob die VS-Anwerbeversuche in der Region seit dem Verbot wirklich steigen, können
wir mit Bestimmtheit nicht sagen, da wir keine absoluten Zahlen über solche
Aktivitäten besitzen. Was wir allerdings mit Sicherheit behaupten können,
ist die Tatsache, daß die Öffentlichmachung und Dokumentation dieser
Agententätigkeiten extrem wächst. Dies sollte niemanden beruhigen,
aber doch erkennen lassen, daß hier im Umgang mit den Schergen des Systems
die letzten Jahre viel Positives geleistet wurde.
Neben den jüngsten VS-Anwerbeversuchen wurde auch ein 19jähriger Nationalist,
der wenige Wochen zuvor nach Nürnberg verzog, vom örtlichen Staatsschmutzbeamten
Manfred Pfister zwei Mal angerufen und um ein persönliches Gespräch
gebeten. Beide Male lehnte er selbstverständlich ab und verwies Pfister
auf seinen Anwalt.
Ein Hausdurchsuchungsopfer des FAF-Verbotes wurde ebenfalls zu den Bullen vorgeladen,
um sich seine widerrechtlich beschlagnahmten legalen Waffen abzuholen. Eine Hinterlegung
beim Amtsgericht dieser Sachen - wie sonst bei CD´s oder anderen Dingen
üblich - war in diesem Fall aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Als er nun doch persönlich hinging wurde er nicht nur erwartungsgemäß
vom Staatsschmutzbeamten Norbert Ditzel nach der FAF gefragt, worauf er selbstverständlich
keine Antwort gab, sondern wurde auch im Anschluß gleich ED-behandelt,
obwohl seine Fingerabdrücke bereits vorliegen.
Auch hier muß nochmals darauf hingewiesen werden, daß Bullenvorladungen
- auch wenn Sie den Anschein einer technischen Abwicklung eines Sachverhalts
haben - nicht Folge geleistet werden sollte. Bullen kann man nicht trauen und
sie nehmen jeden Anlaß wahr, Ausforschung und Kriminalisierung von Nationalisten
zu betreiben. Lieber sollte man bei reinen Abholterminen einen Anwalt schicken.
Wenn die Bullen Daten von uns haben wollen, dann sollen sie die sich
mühsam und kostenintensiv erarbeiten!
Positiv wirkte
sich im FAF-Verbotsverfahren allerdings auch ein Aspekt einer Hausdurchsuchung
aus.
Durch Akteneinsicht wurde jetzt bekannt, daß bei einem weiteren Betroffenen
des FAF-Verbotsverfahrens die kompletten Kopien der Orginal-Ausleihkartei des
linksextremistischen "Archiv Metroproletan" beschlagnahmt
wurden. Zudem die Kopien aller der letzten Jahre ausgeliehenen Bücher aus
dem Archiv mit Namen und Mitgliedsnummern, was für den Verfassungsschutz
als Nebeneffekt ein zusätzliches "Schmankerl" in der Auswertung
linksextremistischer Strukturen in Süddeutschland darstellen könnte.
Dieser Umstand wird viele aktive Linke durchleuchten, was sie lesen und daraus
resultierend auch, was sie in ihren Publikationen, wie zum Beispiel in der linksterroristischen
Zeitschrift "barricada", auch schreiben. Da können
sich mit Sicherheit ein paar Jungs und Mädels im Zeckenstadtteil Gostenhof
warm anziehen.
Für den betroffenen Kameraden bleibt dieser Umstand jedoch wahrscheinlich
ohne strafrelevante Konsequenzen, da die gefundenen Daten, die er als Kopie laut
Aktenlage offensichtlich in seinem Besitz hatte, von den Archivbetreibern des
"Metroproletan" nicht wirklich vermißt wurden.
Es wurde keinerlei Strafanzeige erstattet bzw. der Verlust amtlich nicht gemeldet.
Damit wird der Nationalist wohl damit rechnen können, daß die Unterlagen
ihm für seine weitere Arbeit wieder ausgehändigt werden.
Zu dem Hintergrund des Fundes verweisen wir nachfolgend noch einmal den Bericht
der Anti-Antifa-Nürnberg (Von
der Dominanzkultur zum Märchenprinzen) der sich mit dieser Thematik
befaßte.