Repression und Überwachung

 

Weiterer Nachtrag zum FAF-Verbot


Gut drei Monate nach dem widerrechtlichen Verbot des bayerischen Verfolgungsministers Beckstein möchten wir eine kurze Bestandsaufnahme in Sachen Entwicklung der nationalen Bewegung in Franken veröffentlichen.
Grundsätzlich wächst die Erkenntnis, daß das FAF-Verbot personell und strukturell keinerlei Wirkung nach innen hatte. Lediglich materielle Einbußen und kleinere "Schönheitsfehler" sind hier zu beklagen.

Ob die VS-Anwerbeversuche in der Region seit dem Verbot wirklich steigen, können wir mit Bestimmtheit nicht sagen, da wir keine absoluten Zahlen über solche Aktivitäten besitzen. Was wir allerdings mit Sicherheit behaupten können, ist die Tatsache, daß die Öffentlichmachung und Dokumentation dieser Agententätigkeiten extrem wächst. Dies sollte niemanden beruhigen, aber doch erkennen lassen, daß hier im Umgang mit den Schergen des Systems die letzten Jahre viel Positives geleistet wurde.
Neben den jüngsten VS-Anwerbeversuchen wurde auch ein 19jähriger Nationalist, der wenige Wochen zuvor nach Nürnberg verzog, vom örtlichen Staatsschmutzbeamten Manfred Pfister zwei Mal angerufen und um ein persönliches Gespräch gebeten. Beide Male lehnte er selbstverständlich ab und verwies Pfister auf seinen Anwalt.

Ein Hausdurchsuchungsopfer des FAF-Verbotes wurde ebenfalls zu den Bullen vorgeladen, um sich seine widerrechtlich beschlagnahmten legalen Waffen abzuholen. Eine Hinterlegung beim Amtsgericht dieser Sachen - wie sonst bei CD´s oder anderen Dingen üblich - war in diesem Fall aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Als er nun doch persönlich hinging wurde er nicht nur erwartungsgemäß vom Staatsschmutzbeamten Norbert Ditzel nach der FAF gefragt, worauf er selbstverständlich keine Antwort gab, sondern wurde auch im Anschluß gleich ED-behandelt, obwohl seine Fingerabdrücke bereits vorliegen.

Auch hier muß nochmals darauf hingewiesen werden, daß Bullenvorladungen - auch wenn Sie den Anschein einer technischen Abwicklung eines Sachverhalts haben - nicht Folge geleistet werden sollte. Bullen kann man nicht trauen und sie nehmen jeden Anlaß wahr, Ausforschung und Kriminalisierung von Nationalisten zu betreiben. Lieber sollte man bei reinen Abholterminen einen Anwalt schicken.

Wenn die Bullen Daten von uns haben wollen, dann sollen sie die sich mühsam und kostenintensiv erarbeiten!

Positiv wirkte sich im FAF-Verbotsverfahren allerdings auch ein Aspekt einer Hausdurchsuchung aus.
Durch Akteneinsicht wurde jetzt bekannt, daß bei einem weiteren Betroffenen des FAF-Verbotsverfahrens die kompletten Kopien der Orginal-Ausleihkartei des linksextremistischen "Archiv Metroproletan" beschlagnahmt wurden. Zudem die Kopien aller der letzten Jahre ausgeliehenen Bücher aus dem Archiv mit Namen und Mitgliedsnummern, was für den Verfassungsschutz als Nebeneffekt ein zusätzliches "Schmankerl" in der Auswertung linksextremistischer Strukturen in Süddeutschland darstellen könnte.
Dieser Umstand wird viele aktive Linke durchleuchten, was sie lesen und daraus resultierend auch, was sie in ihren Publikationen, wie zum Beispiel in der linksterroristischen Zeitschrift "barricada", auch schreiben. Da können sich mit Sicherheit ein paar Jungs und Mädels im Zeckenstadtteil Gostenhof warm anziehen.

Für den betroffenen Kameraden bleibt dieser Umstand jedoch wahrscheinlich ohne strafrelevante Konsequenzen, da die gefundenen Daten, die er als Kopie laut Aktenlage offensichtlich in seinem Besitz hatte, von den Archivbetreibern des "Metroproletan" nicht wirklich vermißt wurden. Es wurde keinerlei Strafanzeige erstattet bzw. der Verlust amtlich nicht gemeldet. Damit wird der Nationalist wohl damit rechnen können, daß die Unterlagen ihm für seine weitere Arbeit wieder ausgehändigt werden.

Zu dem Hintergrund des Fundes verweisen wir nachfolgend noch einmal den Bericht der Anti-Antifa-Nürnberg (Von der Dominanzkultur zum Märchenprinzen) der sich mit dieser Thematik befaßte.

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