Repression und Überwachung

 

Günter Duhse - 

Schicksal eines deutschen Freiheitskämpfers

Wer ist Günter Duhse?

Politischer Lebenslauf

Verfolgung nach dem Krieg

Verfolgung in der SBZ ( Zone )

Rehabilitierung

Fluchthilfe, NPD

Waffenbeschaffung 1970

Verurteilung in der BRD

Untergrund

1. Notwehrhandlung

2. Notwehrhandlung

Münchner Hetzprozeß

Straubing

In der JVA Tegel

Die Maueraktion 1970

Der Hetzprozeß in Berlin

Revision

Behandlung in der Haft heute

Ungleichbehandlung

Aufruf 

 

Wer ist Günter Duhse? 

Günter Duhse ist ein echter Berliner, geboren am 27. Februar 1927 im sogenannten "roten Wedding". Seine Eltern aber lehnten die kommunistische Idee, die sie als menschenverachtend ansahen, ab und stellten sich trotz aller Anfeindungen gegen die im Bezirk vorherrschende KPD. 

Der Vater überlebte den Ersten Weltkrieg als Schwerbeschädigter. Er wurde zweimal an der Front verschüttet und verlor dadurch desöfteren seine Sprache. Als es noch keine Gasmasken gab, überlebte er einen schweren Gasangriff nur mit einem Nasen-Mund-Kissen. Durch seine Kriegsverletzungen war der Vater nicht mehr voll arbeitsfähig. Bis zur Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Jahre 1933 kannte Günter Duhse seinen Vater daher nur als Arbeitslosen. Die materielle Not der siebenköpfigen Familie war bis dahin so groß, daß Günter Duhse als Kind die Kleider seiner älteren Schwestern auftragen mußte. An ein Schlemmerleben in den "goldenen 20er Jahren" konnte die deutsche Arbeiterfamilie nicht denken. Es war der Kampf ums Überleben. 

Die Mutter war eine fanatische Christin und hat ihre Kinder in diesem Sinne erzogen. Günter Duhse wurde in dieser Zeit für den Rest seines Lebens antikommunistisch geprägt. Nach der von der Familie Duhse als "nationalen Befreiung" erlebten Machtübernahme und der Ausschaltung der KPD durch die neue Regierung zog auch im vorher kommunistischen Wedding ein frischer Wind ein. Wie so viele Millionen Deutsche bekam Vater Duhse nun endlich wieder Arbeit. Die wirtschaftliche Situation der Familie Duhse besserte sich zusehends. 

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Politischer Lebenslauf 

Wie die meisten begeisterten deutschen Jugendlichen trat Günter Duhse in die nationalsozialistische Jugendorganisation ein. Als Deutschland durch seine Feinde, darunter die kommunistische Sowjetunion, bedroht war, meldete sich Günter Duhse als 17jähriger freiwillig zum Kriegseinsatz in der Deutschen Wehrmacht. Er sah darin seinen Beitrag im notwendigen Kampf gegen die bolschewistische Gefahr aus dem Osten. 

Als 18jähriger geriet er in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Doch sein Freiheitsdrang war so groß, daß ihm die Flucht gelang. Die Erlebnisse in der Kriegsgefangenschaft sowie die Greueltaten der "Roten Armee" bei ihrem Einmarsch 1945 brachten Günter Duhse dazu, aktiv gegen die kommunistischen Besatzer vorzugehen. Er beteiligte sich am Aufbau einer antikommunistischen Widerstandsgruppe. Zu seinem Schutz trug Günter Duhse deshalb immer eine Pistole bei sich. Als er bei seinen Organisationsfahrten durch das besetzte Deutschland an einer der vielen Sektoren- und Zonengrenzen kontrolliert wurde, kam es zu einer Festnahme durch Soldaten der amerikanischen Besatzungsmacht. Diese stellten ihn wegen "illegalen Waffenbesitzes" vor ein Militärtribunal. 

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Verfolgung nach dem Krieg 

Die US-Besatzer verurteilten Günter Duhse zu sieben Jahren Haft. (Er war nach damaligen Recht noch nicht einmal volljährig). Im Gefängnis in Kassel mußte Günter Duhse zum ersten Mal die Erfahrung machen, daß ,am ihn einschloß und wie einen Verbrecher behandelte, nur weil er sein Land und seine Freiheit liebte und auch weiterhin bereit war, gegen die kommunistische Bedrohung zu kämpfen. Es waren seine eigenen Volksgenossen, "Deutsche.", die sich aus materialistischen Gründen dafür hergaben, die Schlüsselknechte für die Besatzer zu spielen und ihre Landsleute zu schikanieren. Der erste Anflug von Verbitterung stellte sich bei dem Freiheitskämpfer ein. 

Als die BRD von den Kollaborateuren der Siegermächte auf Anordnung hin gegründet wurde, gab es - im Gegensatz zum heutigen "Rechtsstaat" - eine Amnestie, sodaß Günter Duhse nach zweieinhalb Jahren Haft entlassen wurde. 

Als er 1950 nach Berlin zurückkehrte und seine geteilte Heimatstadt sah, ergriff ihm trotz seiner leidvollen Erfahrung erneut der Kampfgeist. Er wollte aktiv etwas für die Befreiung seiner Heimat tun. Obwohl er im französischen Sektor wohnte, hielt er sich zumeist in der Sowjetzone auf, wo seine Jugendfreunde wohnten. Im Westen lernte er Flüchtlinge aus der SBZ kennen, die seine eigenen Erfahrungen mit den Kommunisten bestätigten. Günter Duhse beschloß, den Kampf wieder aufzunehmen. 

Die westlichen Besatzer benutzten antikommunistische Deutsche für ihre eigenen Pläne im sogenannten "Kalten Krieg". Von dieser Seite hatte er also vorerst nichts mehr zu befürchten. Er arbeitete mit den "Freiheitlichen Juristen" zusammen, um für diese Beweise der kommunistischen Unterdrückung zu liefern. Als er 1951 von einem Verwandten um Hilfe gebeten wurde, fuhr Günter Duhse nach Leipzig. Mit dem Verwandten, einem Lehrer, der sich dem Regime widersetzte, wollte Duhse eine Widerstandsgruppe gründen. Außerdem wollte er für die roten Besatzer spitzelnde und anbiedernde Volksverräter den "Freiheitlichen Juristen" melden. Unterdrückungs- und Terrormaßnahmen sollten dem Untersuchungsausschuß gemeldet werden, um diese im Westen zu veröffentlichen. 

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Verfolgung in der Zone 

Bei seiner Rückfahrt nach Berlin wurde er nachts von der kommunistischer Transportpolizei kontrolliert. Da er offiziell für die US-Besatzer arbeitete und daher einen amerikanischen Ausweis hatte, wurde er als "Spion" festgenommen. Da er zum Selbstschutz eine Pistole trug und außerdem bei ihm zwei in der bolschewistischen Diktion "faschistische" Bücher gefunden wurden, verschleppten ihn die Kommunisten in ein Polizeigefängnis. Später wurde er der "Staatssicherheit" der sogenannten DDR übergeben. 

Im Stasi-Knast "Roter Ochsen Halle" wurde er durch die kommunistische Terrormühle gemahlen. Ein Spitzel als Mitgefangener horchte ihn aus, sodaß es zu weiteren Verhaftungen kam. Dann wurde er zusammen mit seinen Kameraden in den Dresdner Stasi-Knast verlegt. Wie in Halle waren die Haftbedingungen denkbar brutal: Isolationshaft, kein Hofgang, wenig zu essen, kein Zeitgefühl. Günter Duhse machte keine Aussagen gegen seine Kameraden. Daraufhin wurde seine Heizung abgedreht. Er wurde krank. 1952 wurde er ins Polizeigefängnis verlegt. Bei einer Größe von 1,72 m wog er nur noch 48 kg! Dennoch wurde er nicht untersucht. Später wurde er nach Leipzig verlegt. Nichts änderte sich. 

In Leipzig wurde er dann wegen "Boykotthetze", "staatsfeindlicher Gerüchte" und Waffenbesitz zu zehn Jahren Zuchthaus ohne Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt. Der als "Richter" fungierende SED-Funktionär provozierte Duhse und stellte ihm die Frage, warum er gegen die DDR eingestellt sei. Auf die Antwort: "Weil ich Deutscher bin!" erwiderte der "Richter" merklich nervös: "Denken Sie, wir sind keine Deutschen?" Doch Duhse ließ an seiner Überzeugung keinen Zweifel: "Nein, Ihr seid Handlanger bolschewistischer Mächte!" 

- Duhse verschwand danach im Zuchthaus Waldheim, auch Ulbrichtsburg genannt. Dort erst wurde er zum erstenmal ärztlich untersucht, wobei eine aktive Tuberkulose festgestellt wurde. Das Haftkrankenhaus spottete jeder Beschreibung. 

Auch hier war Duhse einer extrem unmenschlichen Behandlung ausgesetzt. Als die Wärter seinen Revisionsantrag lasen, hagelte es neue Schikanen. Die Ausführenden waren wie 1949 in Kassel "deutsche" Kollaborateure. In der Revisionsverhandlung wurde das Strafmaß dann lediglich um ein Jahr herabgesetzt.

Trotz allen Terrors blieb Duhse ungebeugt und aufrecht. Als draußen am 17. Juni 1953 sich die deutschen Arbeiter gegen die kommunistische Unterdrückung erhoben, wollte Duhse auch im Waldheimer Knast einen Aufstand organisieren. Er wurde erneut verraten und landete im Keller. Der Kommentar der kommunistischen Schergen: "Hier können Sie verrecken!"

In den folgenden Jahren war Duhse einmal sechs und ein andermal 13 Tage im Hunger- und Durststreik. Von 1958 bis 1960 war er in Torgau, dann kam er wieder nach Leipzig, wo sich schon ein sadistischer kommunistischer Schließer auf den Rückkehrer freute: 14 Tage Arrest, als "Begrüßung". 

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Rehabilitierung 

Neuneinhalb Jahre saß Duhse bis zum letzten Tag ab. Er wurde am 1961 entlassen und kehrte nach Westberlin zurück, wo gerade in diesem Jahr, die unmenschliche "Mauer" gebaut wurde. Am 4. Juni 1992 wurde Günter Duhse offiziell "rehabilitiert". Die neuneinhalb Jahre seines Lebens konnte ihn natürlich niemand wiedergegeben. Statt dessen befand er sich zu dieser Zeit schon seit Jahren in BRD-Haft 

Rehabilitierungsbeschluß im Original 

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Fluchthilfe, NPD 

In der Haft hatte sich Günter Duhse erneut geschworen, sein Leben dem Kampf gegen den Kommunismus zu widmen. Die insgesamt 12 Jahre Haft hatten ihn nicht brechen können, nach einer Erholungsphase nahm er den Kampf wieder auf, um seinen Schwur die Treue zu halten. Günter Duhse trat in Berlin der als antibolschewistische Schutztruppe gegründeten "Freiwilligen Polizeireserve" bei. Für eine Studentenorganisation betätigte er sich als Fluchthelfer und konnte so einige Freiheitsliebende aus dem kommunistischen Machtbereich herausholen. Da Günter Duhse durch seine Aktivitäten entsprechend gefährdet war, trug er wieder ständig eine Waffe bei sich. 

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Waffenbeschaffung 1970 

Er trat in Berlin der NPD bei. Nachdem er geheiratet hatte, zog er 1965 nach München, Bayern. Das "Dreschen von Stammtischparolen in Hinterzimmern bei der NPD" war dem aktiven Freiheitskämpfer Günter Duhse aber nach eigenen Angaben zu wenig. Als ein Mann der Tat machte sich Duhse daran, aus Liechtenstein Schußwaffen für antikommunistische Befreiungsaktionen zu beschaffen. Aus seiner Tätigkeit bei den "Freiheitlichen Juristen" wußte er von der Entführung seines ehemaligen Mitstreiters Dr. Linse durch die Stasi. Dieser ist nie wieder aufgetaucht und wurde vermutlich liquidiert. 

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Erste Verurteilung in der brd 

Doch auch bei der NPD gab es Spitzel , die ihn schließlich bei Zoll und BRD-Polizei verrieten. In einem nach heutiger Manier aufgezogenen Hetzprozeß wurde er zu elf Monaten Haft verurteilt. Aus der um ihren "demokratische Ruf" bedachten NPD wurde Duhse als angeblicher "Agent" und "Provokateur" ausgeschlossen. 

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Untergrund 

Duhse, der bis dahin bereits 12 Jahre seines Lebens in Haft verbracht hatte, konnte zu keiner Zeit einsehen, daß er wegen legitimer Waffenbeschaffung zum antikommunistischen Kampf im sogenannten "freien Westen" wieder ins Gefängnis gehen sollte. Anstatt die elf Monate anzutreten, ging er daher 1974 in den Untergrund. 

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Erste Notwehrhandlung 

1978 wurde er wiederholt verraten. Es lauerten ihm zwei Polizisten auf, um ihn unter Schußwaffengewalt zu verhaften. Duhse, der sich stets als legitimer Freiheitskämpfer (Recht auf Widerstand) verstand, wollte sich der geplanten Festnahme entziehen. Er zog seine Waffe und gab einen Warnschuß in die Luft ab. Der Polizist schoß daraufhin direkt auf Duhse, wobei der Schuß ihn nur knapp verfehlte. Es entstand eine klare Notwehrsituation. Duhse mußte schießen, um seine Freiheit und sein Leben zu verteidigen. Er wollte den Polizisten aber nicht in Lebensgefahr bringen und zielte daher auf dessen Hand. Dadurch konnte der Polizist nicht weiter auf ihn schießen, sodaß Duhse schließlich entkommen konnte. 

Für Duhse war das kein Verbrechen. Die Verbrecher sah er in der Regierung, welche die kommunistischen Machthaber im Osten tolerierten und hofierten. Die bayrische Polizei und die BRD-Medien aber veranstalteten daraufhin eine regelrechte Menschenjagd auf den unbeugsamen Freiheitskämpfer. 

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Zweite Notwehrhandlung 

Duhse wurde nun über Fernsehen ("Aktenzeichen XY.." ) und internationalen Steckbrief wegen angeblichen "versuchten Polizistenmordes" gesucht. Dennoch schaffte er es, weitere 10 Jahre im Untergrund leben zu können. 1988 wurde er wieder verraten. Das Spezialeinsatzkommando der bayrischen Polizei stürmte Duhses Unterkunft. Duhse war auf diesen Überfall vorbereitet und zielte mit seiner Maschinenpistole auf die Beine der Angreifer. Doch als seine Waffe wegen alter Munition Ladehemmung hatte, konnte er überwältigt werden. 

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Münchner Hetzprozeß 

In den BRD-Medien wurde Duhse als "durchgedrehter Rechtsradikaler" hingestellt, als der Prozeß wegen der beiden Notwehrhandlungen im Sommer 1989 in München begann. Ein besonders eifriger Staatsanwalt wollte den Freiheitskämpfer lebenslänglich hinter Gitter bringen. Doch ein Gutachter bescheinigte Günter Duhse eine verminderte "Schuldfähigkeit" aufgrund der psychischen Belastung durch das lange Leben im Untergrund. So konnte der Vertreter des BRD-Regimes "nur" eine Gesamtstrafe von 14 Jahren fordern. Obwohl Duhse als geübter Kombatschütze galt und damit klar war, daß der Schuß 1978 in die Hand des Polizisten gezielt erfolgte, aus wenigen Metern Entfernung, unterstellte ihm das gehässige, von den Medien aufgehetzte "bayerische" Gericht, er hätte auf Kopf oder Körper gezielt und nur "zufällig" lediglich die Hand getroffen. Für diesen angeblichen Mordversuch verhängte es eine Einzelstrafe von 7 1/2 Jahren! 

- 1988 schoß Duhse mit einer alten Maschinenpistole aus dem II. Weltkrieg auf die Angreifer des SEK. Mit der Waffe kann nur Dauerfeuer abgegeben werden. Um ihn auch wegen der vier Schüsse in das Bein eines Polizisten wegen "Mordversuchs" verurteilen zu können, wurde ihm in perverser und haarsträubender Weise unterstellt, er hätte auf die Beinschlagader gezielt. Das Gericht verhängte eine Einzelstrafe von 8 1/2 Jahren. 

- Am 03. Juli 1989 als schon die Zeichen der sogenannten "Wende" in der DDR zu erkennen waren, sprach Günter Duhse im Gerichtssaal von der Wiedervereinigung Deutschlands, was bei den ausführenden Justizfunktionären des BRD-Regimes, Richtern und Schöffen, nur ein Kopfschütteln auslöste und als "unrealistisch" abgetan wurde. Vier Monate später fiel die "Mauer" in Berlin. 

- Das "bayerische" Gericht verurteilte den Preußen Duhse zu einer Gesamtstrafe von elf Jahren. Die elf Monate für den Waffenbesitz von 1970 waren inzwischen verjährt. 

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Straubing 

- Duhse wurde in das Gefängnis für Schwerverbrecher nach Straubing gebracht. Dort wiederholte sich, was er bereits bis 1949 in Kassel erleben mußte: "Deutsche" sogenannte Beamte behandelten den Freiheitskämpfer wie einen gemeinen Verbrecher, einen Mann, der sein Leben und seine Freiheit mehrmals für die Freiheit seines Vaterlandes von der kommunistischen Bedrohung eingesetzt hatte. Beschämend! 

- Obwohl bereits im Rentenalter wurden Günter Duhse in Straubing alle ihm normalerweise deshalb zustehenden Vergünstigungen verweigert. Statt dessen wurde er wieder schikaniert wegen seiner Unbeugsamkeit und Freiheitsliebe. - Ohne Nachweis wurde behauptet, Spitzel unter den Gefangenen hätten ihn als möglichen Ausbruchswilligen denunziert. Seine Besuche wurden abgehört und seine nationalen Äußerungen dabei als "vollzugsfeindlich" notiert. 

- Nach einem Besuch wurde er von den Schlüsselknechten überfallen und trotz seines Alters gewaltsam entkleidet und damit gedemütigt. Seine deswegen erhobene Menschenrechtsbeschwerde gegen die brd wurde Jahre später aufgrund der Lügen aus Straubing abgeschmettert. Günter Duhse mußte ein weiteres Mal erkennen, daß der Unterschied zwischen den westlichen und den kommunistischen Kollaborationsmächten nicht besonders groß war. 

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Tegel 

- Durch eine offizielle Scheidung von seiner Frau konnte Duhse nach jahrelangem Kampf seine Verlegung nach Berlin erreichen. In Bayern war eine vorzeitige Entlassung nach Verbüßung von 2/3 der Strafe natürlich abgelehnt worden. 1996 kam er nach Tegel. Obwohl er bereits 69 Jahre alt war, hatte man ihm eine Verlegung in einen Altenvollzug nach Singen verweigert. Doch anstatt nun endlich Ausgänge zu bekommen, gingen die Schikanen in der JVA in Tegel unvermindert weiter. 

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Maueraktion 1970 

- Kaum war Duhse in Berlin angekommen, erließ die BRD-Justiz einen Überhaftbefehl wegen angeblichen Mordversuchs. Hintergrund: Er hatte 1970 an der Berliner Mauer auf eine Streife des kommunistischen Grenzregimes geschossen, wobei allerdings niemand verletzt wurde. Denn Duhse, ein geschulter Schütze, hatte dabei lediglich auf das Fahrzeug gezielt, und bewußt kein Menschenleben gefährdet. 

Doch das mörderische und menschenverachtende Grenzregime der DDR, das selbst auf unbewaffnete Flüchtlinge, darunter Frauen und Kinder, schießen ließ, erschien der BRD-Justiz offenbar schützenswerter als das Widerstandsrecht eines deutschen Freiheitskämpfers. 

- Auf der Grundlage unüberprüfter kommunistischer Akten, die von der Stasi über diesen Vorfall angelegt wurden, erhob die BRD-Justiz schließlich Anklage gegen Günter Duhse. 

- War Duhse zur Verkündung des Überhaftbefehls noch in Privatkleidung und ohne Fesselung zum Gericht gefahren worden, so ordnete der Tegeler Teilanstaltsleiter Auer von August 1996 bis März 1999 für den inzwischen fast 70jährigen Duhse strengste Sicherungsmaßnahmen an. Als "Begründung" wurde angegeben, er habe vor Jahrzehnten einmal "auf Polizisten geschossen". 

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Berliner Hetzprozeß 

- Begleitet von erneuter Medienhetze begann im Herbst 1997 der Prozeß in Moabit. 

- Günter Duhse weigerte sich, sich in Häftlingskleidung vorführen zu lassen. Daraufhin wurde der 70jährige von einer unverhältnismäßigen Überzahl von Gefängniswärtern überwältigt, gewaltsam entkleidet, provisorisch in Häftlingskleidung gesteckt und ohne Konsultation eines Arztes halbnackt gewaltsam und gefesselt in Einzelkabine nach Moabit gebracht. 

- Dort zog er sich Häftlingskleidung wieder aus und weigerte sich, ohne seine Privatkleidung den Gerichtssaal zu betreten. Da der menschenverachtende Justizterror entgegen den Tegeler Behauptungen nicht vom Gericht angeordnet war, ließ der Richter die Kleider von Duhse per Sondertransport aus Tegel holen. Die Vertreter der Systemmedien mußten daher stundenlang auf den Verhandlungsbeginn warten. 

- Duhses Begleiter von 1970 war - ohne Haftbefehl - als "Mittäter" des angeblichen Mordversuchs auf die bewaffneten Grenzer angeklagt. Der BRD-Staatsanwalt forderte für ihn zwei Jahre Haft auf Bewährung. Das Gericht aber verurteilte den "reuigen" Mitangeklagten jedoch nur wegen "Beihilfe" zu einem Jahr auf Bewährung. 

- Für den unbeugsamen Freiheitskämpfer Duhse, der schon 21 Jahre Haft hinter sich hatte, davon wieder neun Jahre ohne Unterbrechung, forderte der Vertreter des BRD-Regimes weitere 12 Jahre Haft. Duhse, der zu diesem Zeitpunkt noch 2 1/2 Jahre Haft zu "verbüßen" hatte, räumte während der Verhandlung zwar ein, 27 Jahre zuvor auf eine Streife des DDR-Grenzregimes geschossen zu haben, allerdings habe er dabei niemanden treffen wollen. 

- Zur gleichen Zeit fanden in Berlin auch die Prozesse gegen kommunistische Grenzer statt, die unbewaffnete Flüchtlinge (darunter Frauen und Kinder) von hinten erschossen hatten, nur weil sie von einem Teil Deutschlands in den anderen übersiedeln wollten. Die Verfahren wurden entweder eingestellt, oder die Mauerschützen erhielten milde Bewährungsstrafen wegen "Totschlags". Wenn auch einige politische Verantwortliche für das mörderische Grenzregime zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, konnten sie ihre Haftzeit bis zur vorzeitigen Entlassung sogar im "offenen" Hotelvollzug mit ständigen Ausgang und Urlaub verbringen. 

- Günter Duhse aber, der niemanden getötet, ja nicht einmal jemanden verletzt hatte, sondern aus politischem Protest und ohne tatsächliche Tötungsabsicht auf die Grenzer schoß, die wegen eigener Menschenrechtsverletzungen mit solchen Aktionen stets rechnen mußten, wurde wegen "heimtückischen Mordversuchs" zu fünf Jahren Einzelstrafe verurteilt!

Zusammen mit den 11 Jahren aus Bayern verhängte das Gericht eine Gesamtstrafe von 13 1/2 Jahren. Der Überhaftbefehl wurde zwar aufgehoben, doch wurden Günter Duhse in Tegel auch weiterhin keinerlei Hafterleichterungen gewährt. 

- Duhses wichtigtuerischer Pflicht-/Zwangsverteidiger aus München stellte sich vor die Medien und verkündete, daß sein Mandant auch von der neuen Haft bei "Rechtskraft" schon über Zweidrittel verbüßt hat, jetzt Bayern nicht mehr zuständig sei und daher mit einer baldigen Entlassung zu rechnen sei. Das Gegenteil war der Fall! Das "demokratische" System entläßt zwar Schwerverbrecher und Kinderschänder, aber keine 70jährigen Nationalisten! 

- Nun war Günter Duhse aber 1970 bereits wegen Sachbeschädigung für den Bau eines Podestes an der Mauer verurteilt worden, von dem er später geschossen hatte. Damit hätte er eigentlich wegen der Schüsse nicht mehr belangt werden dürfen. Um den klaren Strafklageverbrauch zu umgehen, behauptete die BRD-Justiz ohne jeden Beweis, daß die angebliche "Mordabsicht" beim Bau des Podestes noch nicht vorgelegen habe, es mithin "zwei verschiedene Taten" gewesen seien. 

- Doch hätte Duhse tatsächlich Tötungsabsichten gehegt, hätte er diese auch umsetzen können. Als die Grenzer heranfuhren, hatte sein Begleiter sie angeleuchtet. Als geübter Schütze, der damals bei der Westberliner "Freiwilligen Polizeireserve" angehörte und ständig im Schießtraining war, hätte Günter Duhse die DDR-Grenzer aus nur sechs Meter Entfernung mit seiner Maschinenpistole problemlos treffen können.

Statt dessen ließ er sie vorbeifahren und schoß ihnen lediglich "symbolisch" hinterher. - Für Duhse war klar ersichtlich, daß wie 1952 in der "Sowjetischen Besatzungszone" (SBZ) die Verurteilung in der "demokratischen" BRD bereits aus politischen Gründen vorher feststand, weshalb er sich uneingeschränkt als unschuldig verurteilter Politischer Gefangener sieht. 

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Revision 

- Im sogenannten "demokratischen Rechtsstaat" des BRD-Regimes kann man die (willkürlichen) "Feststellungen" eines erstinstanzlichen Land- oder Oberlandesgerichts inhaltlich nicht mehr angreifen, sondern mit einer Revision das Verfahren samt Urteil nur noch auf formelle Rechtsfehler überprüfen lassen. Mit Recht im volkstümlichen Sinne hat eine derart willkürliche Justizpraxis nichts zu tun. 

- Entsprechend mußte der von Duhse beauftragte Revisionsspezialist in Karlsruhe die "Feststellungen" im Unrechtsspruch hinnehmen. Allerdings befand sich auch der "westliche" Teil der "Mauer" noch auf dem Gebiet der sogenannten DDR. Damit hätte Duhse nach "DDR-Recht" verurteilt werden müssen, das im Gegensatz zum "demokratischen Rechtsstaat" in der BRD für bloße Versuchstaten keine solch exorbitanten Strafen vorsah. Um Duhse aber nach dem schärferen "BRD-Recht" verurteilen zu können, erfand das Gericht eine abenteuerliche Konstruktion: Die "Straftat" hätte nicht nur die unmittelbaren Schüsse umfaßt, sondern auch die langwierige wochenlange Vorbereitung. Dadurch hätte er sich bereits vorher schon mit seinem Begleiter gem. § 30 II StGB "verabredet". Eine sogenannte Straftat, für die es auch ohne spätere Tat drei bis 15 Jahre Haft in der BRD gibt. Da diese "Verabredung" beziehungsweise Vorbereitung aber zum größten Teil auf "BRD-Gebiet" stattgefunden habe, sei auch für die Schüsse auf "DDR-Gebiet" das schärfere "BRD-Recht" anzuwenden. 

- Dabei interessierte die ausführenden Justizfunktionäre auch nicht, daß sich diese Konstruktion selbst wiedersprach. Denn hätten die sogenannten Vorbereitungshandlungen bereits dem geplanten "versuchten Mord" gedient, wäre auch der Bau des Podestes darunter gefallen. Dann aber hätte wegen Strafklageverbrauch keine Verurteilung mehr wegen der Schüsse erfolgen dürfen. Wenn aber kein Strafklageverbrauch eingetreten sein soll, hätten die Schüsse als unverabredete Tat nach dem günstigeren "DDR-Recht" behandelt werden müssen.  

- Die BRD-Justiz wollte beides: Kein Strafklageverbrauch und die Verurteilung nach dem schärferen "BRD-Recht". Dabei unterlief den Verantwortlichen aber ein juristischer Lapsus: "Verabreden" gemäß § 30 II BRD-StGB können sich nur Mittäter. Der Begleiter von Duhse, der als solcher angeklagt war, wurde aber nur wegen "Beihilfe" verurteilt. Ein Gehilfe kann sich aber nicht nach § 30 II BRD-StGB "verabreden". Damit gab es keine vom Gericht vorgebrachte "Vorbereitungshandlung" als Hauptteil der Tat auf "BRD-Gebiet". Die Verurteilung erfolgte also in mehrfacher Hinsicht zu Unrecht. 

- Der Karlsruher Revisionsspezialist war sich aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung daher sicher, daß der Strafausspruch aufgehoben würde, auch wenn das für Duhse in der Praxis vielleicht "nur" ein Jahr weniger in der Gesamtstrafe bedeutet hätte. Nun hätte ein solch klarer juristischer Formfehler sicherlich bei einem Schwerverbrecher oder Kinderschänder zur Aufhebung des Urteils geführt, für einen unbeugsamen nationalen Freiheitskämpfer aber gelten in der BRD offenbar andere Regeln. 

- So wurde die Revision dann auch 1998 kurzerhand vom sogenannten Bundesgerichtshof verworfen. Der BGH "argumentierte" dabei ganz offen, daß zwar das "DDR-Recht" erheblich milder gewesen wäre und Duhse dort theoretisch hätte eine geringere Strafe erwartet hätte. In der Praxis aber hätte Duhse von den kommunistischen Scharfrichtern aufgrund seiner nationalen und antibolschewistischen Gesinnung keine geringere, sondern eine wesentlich höhere strafe als in der BRD erhalten. Insofern seien die fünf Jahre (zweieinhalb Jahre mehr in der Gesamtstrafe) trotz schärferem "BRD-Recht" günstiger ausgefallen. 

Das ist der "Rechtsstaat BRD" in der Praxis, wie ihn sich kein unbetroffener Bürger vorstellen kann. 

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"Behandlung" in der Haft heute 

- Auch der Revisionsspezialist war - trotz dieser Erfahrung - der Meinung, daß der nunmehr 71jährige Duhse, der auch von der "rechtskräftigen" neuen Strafe bereits weit über Zweidrittel verbüßt hatte, in naher Zukunft entlassen würde. Doch der Haß der Kollaborateure auf einen unbeugsamen deutschen Freiheitskämpfer ist offenbar stärker als alle Lippenbekenntnisse zur "Menschlichkeit". 

- Duhse blieb weiterhin im geschlossenen Vollzug. Zudem wurde ihm jegliche Hafterleichterung verweigert. Erst im Sommer 1998 bekam er nach langem Kampf einen Fernsehapparat, als alle anderen Gefangenen aufgrund einer Gesetzesänderung auch Fernseher bekamen. 

- Duhse ist sich absolut keiner Schuld bewußt. Er fühlt sich vielmehr klar als aus politischen Gründen Verfolgter, als unschuldig verurteilter politischer Gefangener. Er hat daher auch keine "Schuld aufzuarbeiten", da er nichts zu bereuen hat. Schuld haben in seinen Augen lediglich die Richter auf sich geladen. Mit deren Handlangern im Strafvollzug spricht Duhse daher konsequenterweise auch nicht. Dies wird ihm als "mangelnde Mitarbeit am Vollzugsziel" ausgelegt und als Vorwand genommen, ihm wegen "Gefahr neuer Straftaten" sämtliche Vollzugslockerungen abzulehnen. Mehrfach teilten die Verantwortlichen Justizfunktionäre schriftlich mit, daß einer der Ablehnungsgründe Duhses unveränderte politische Ansichten seien. Ein klarer Grundrechtsverstoß gegen Artikel 3 Abs. 3 GG - Bekenntnisfreiheit". Vorgehalten wird ihm ebenfalls, daß er 1970 einmal Mitglied der NPD war. Daß er aus dieser Partei, die Duhse als "Hinterzimmerpatrioten und Maulhelden" verachtet, längst ausgeschlossen wurde, interessiert dabei selbstverständlich nicht. 

- 1998 hatte Duhse eine Anhörung bei der "Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin". Dabei ging es um eine in Aussicht stehende vorzeitige Entlassung, wobei die Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der "unabhängige Richter", der angeblich nur seinem Gewissen unterworfen ist, erklärte gegenüber Duhse: "Ich könnte Sie ja 'rauslassen. Aber dann würde man mir die Akten um die Ohren schlagen". Damit wollte dieser "unabhängige Richter" offenbar zum Ausdruck bringen, daß die Entlassung nicht nur von der höheren Instanz wieder zurückgenommen worden wäre, sondern daß er auch persönlich mit Nachteilen für sich gerechnet hätte. 

- Inzwischen (im Jahr 2000) ist Günter Duhse 73 Jahre alt und hat mittlerweile schon 23 1/2 Jahre Haft hinter sich, davon jetzt wieder über 11 1/2 Jahre ununterbrochen. Er hat zudem noch fast zwei Jahre bis Strafende vor sich. Weiterhin wird ihm jede Vollzugslockerung verweigert. Die Verantwortlichen der BRD-Justiz hoffen scheinbar, daß Günter Duhse seine Entlassung am 29. Dezember 2001 nicht mehr erlebt. Selbst die Weihnachtsamnestie, die jedem Ladendieb gewährt wird, wird Duhse verwehrt. 

Zu diesem Zweck wurde ein neues Verfahren gegen ihn inszeniert. Als ihm ein Buch, das ihm von Unbekannten ohne sein Wissen zugesandt wurde, zunächst nicht ausgehändigt wurde, machte er seinem Ärger über den verantwortlichen Wärter schriftlich Luft. Nun soll er wegen "Beleidigung" erneut verurteilt werden. Das "neue Verfahren" dient als weiterer Vorwand, ihm alle Vergünstigungen zu verweigern. 

- Kaum auszudenken, wie sogenannte "Menschenrechtsgruppen" aufschreien würden, wenn ein unpolitischer Krimineller mit 73 Jahren nach so langer Haft derart behandelt würde! 

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Ungleichbehandlung 

Wie kommunistische "Mauerschützen", die heimtückisch unbewaffnete Flüchtlinge, darunter Frauen und Kinder, von hinten abgeknallt haben, von der "BRD-Justiz" behandelt werden, wurde bereits, angeschnitten. Noch unverständlicher ist es für den politischen Häftling Günter Duhse, der keinen Menschen auf dem Gewissen hat, unter ausländischen Schwerkriminellen und "deutschen" Drogensüchtigen auch nach über 11 1/2 Jahren ohne Hafterleichterungen vegetieren muß. Dagegen wurde gegen die Hintermänner der kommunistischen Mauermörder nicht einmal Untersuchungshaft angeordnet, Die wenigen Verurteilten verbringen ihre mehrjährige Haftzeit im offenen Luxusvollzug mit Ausgängen und Urlaub, sofern sie noch nicht vorzeitig entlassen oder "begnadigt" wurden. 

Stasi-Chef Erich Mielke, der jahrzehntelang einen großen Teil des deutschen Volkes tyrannisieren und bespitzeln ließ, wurde dafür nicht einmal zur Verantwortung gezogen. Wegen eines von ihm begangenen Polizistenmordes wurde er zwar angeklagt, aber aufgrund seines Gesundheitszustandes auf freien Fuß gesetzt. Erich Honnecker durfte in Ausland fliehen und Egon Krenz wurde trotz eines Urteils von 6 1/2 Jahren Haft nicht in Untersuchungshaft genommen und befindet sich jetzt im offenen Vollzug. 

Da angeblich alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, ist es schwer nachzuvollziehen, warum Günter Duhse, der niemanden getötet hat oder töten ließ wegen "Mordes" verurteilt wurde, während sogenannte Mauerschützen und deren Auftraggeber, die zahllose Menschenleben auf dem Gewissen haben, lediglich wegen "Totschlags" angeklagt wurden. 

- Duhse leistete aktiven Widerstand gegen das kommunistische Terrorsystem. Doch statt Ehrung erfährt er "Bestrafung" und Verunglimpfung. Für die Ausführenden des Mauermördersystems aber wird nach Gnade und Amnestie gerufen. Gleichheit und Gleichbehandlung Vor dem Gesetz? 

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A U F R U F ! 

- Was kann man tun? Das fragen Sie sich vielleicht nachdem Sie über das Schicksal Günter Duhses aufgeklärt wurden, das Schicksal eines deutschen Freiheitskämpfers! Was kann man tun, um die Leiden dieses Unbeugsamen zu beenden? 

Für die Praxis in diesem "Rechtsstaat BRD" lautet die Antwort leider: NICHTS! 

Nichts kann man tun, was eine Wirkung unmittelbar dahingehend auslösen würde, daß Günter Duhse endlich einmal Ausgänge und Urlaub bekommt und in den offenen Vollzug verlegt oder endlich vorzeitig entlassen wird! Die "BRD-Justiz" samt ihrer Ausführenden, Apologeten und Propagandisten gibt vor, Recht zu sprechen und "rechtskräftige Urteile" zu fällen. Wer einmal von einem "unabhängigen Gericht" dieser BRD verurteilt wurde, ist für sie "schuldig", muß "sühnen", "büßen", "aufarbeiten" und "bereuen". 

Wie schon in der sogenannten DDR, so wird auch in der BRD behauptet: "Hier gibt es keine politischen Gefangenen". Das gleiche wird natürlich auch in Rotchina, Persien, Irak und vielen anderen Staaten behauptet. In der BRD ist diese Behauptung angesichts rein politischer Unterdrückungsparagraphen (86, 86a, 130 BRD-StGB) besonders perfide, zumal Verurteilungen und Inhaftierungen politisch Andersdenkender von den staatlich gelenkten Medien und Politikern sogar noch öffentlich bejubelt werden. 

- In der sogenannten DDR hieß es "Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen" - in der BRD heißt es "Volksverhetzung" und "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates"! 

Der deutsche Freiheitskämpfer Günter Duhse mußte die leidvolle Erfahrung machen, daß sich die Handlanger der östlichen und der westlichen Siegermächte über Deutschland in ihrem Verständnis von "Recht und Justiz" gegenüber nationalen Deutschen nicht besonders unterscheiden. Jeder Leser dieser Information kann sich über dieses Thema ein eigenes Bild machen. 

Appelle und Eingaben nutzen bei der Verbohrtheit politischer Verfolgungsbehörden und Justizorganen überhaupt nichts. Es wird auf "Gesetze", Vorschriften und "richterliche Unabhängigkeit" verwiesen, um einem nationalen das zu verweigern, was Kriminellen und Sittenstrolchen wie selbstverständlich gewährt wird. Selbst gröbste Menschenrechtsverletzungen werden abgestritten und verharmlost: "In einer westlichen Demokratie gibt es das nicht". 

Als der politisch Andersdenkende M.A. Bischoff 1995/96 ohne jeden Grund über 23 Wochen lang mit Isolationshaft psychisch gequält wurde, wandten sich zahlreiche Bürger mit Eingaben und Protesten an die verschiedensten Stellen. Genutzt hat es nichts. Der Betroffene selbst erhob sogar eine Menschenrechtsbeschwerde gegen die BRD. Unterstützer, die Flugblätter gegen dieses Unrecht verbreiteten, wurden von der politischen Justiz wegen angeblicher "Verunglimpfung" des BRD-Regimes verurteilt. Die politische Polizei verhinderte legale Spontandemonstrationen. Die staatlich gelenkten Nachrichtenagenturen und Medien verschwiegen das Unrecht. Selbst als Bischoff über zehn Wochen im Hungerstreik war! 

Daß es nichts nützt, heißt aber nicht, daß nichts gemacht werden soll. Denn schaden kann es jedenfalls nichts, wenn die Verantwortlichen die Meinung von möglichst vielen Bürgern über diese "Rechtspraxis" von Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit gegen deutsche Freiheitskämpfer zu lesen bekommen. 

 

- Die Verbreitung dieser Internet-Informationen, sowie der Adresse, in Publikationen, Flugblättern, Aufklebern und (in Übersetzung) auf ausländischen Internet-Seiten ist ausdrücklich erwünscht. 

 

    FREIHEIT FÜR GÜNTER DUHSE! 

   

entnommen aus der Online-Ausgabe der Nachrichten der HNG

 

 

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