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��Repression und �berwachung

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Letztes Wort zum politischen Schauproze� gegen das Deutsche Kolleg in Berlin am 15.11.2004


1. Das in der DK-Erkl�rung vom 15.10.2000 enthaltene und anklageschriftlich inkriminierte „100-Tage-Programm“ ist in keiner Weise geeignet, den �ffentlichen Frieden zu st�ren, denn es ist seit dem Sommer 1992 durch Vortr�ge, seit Januar 1993 durch Ver�ffentlichung in den „Staatsbriefen“ und seit Oktober 2000 zus�tzlich durch Ver�ffentlichung im elektronischen Weltnetz allgemein bekannt, ohne seitdem auch nur ein einziges Mal den �ffentlichen Frieden gest�rt zu haben.

2. Die Behauptung der Anklageschrift, das Deutsche Kolleg bestritte „allen in Deutschland lebenden Ausl�ndern jegliche Grundrechte“, ist frei erfunden. Diese Behauptung ist auch deshalb falsch, weil in einer jeden Ausl�nderpolitik eines jeden Gemeinwesens nur Inl�nder und inl�ndische Staatsorgane politische Subjekte sind, die Ausl�nder aber Objekte, d.h. der politische Gegenstand, v�llig unerachtet ihrer g�nzlich unstrittigen Eigenschaft als rechtliche Subjekte, also Personen, mit allen ihren Grund- und sonstigen Rechten.

3. Die Behauptung der Anklageschrift, die blo�e „Ausl�ndereigenschaft“ f�hre gem�� 100-Tage-Programm „im Falle der nicht freiwilligen Ausreise aus Deutschland zur Kriminalisierung aller in Deutschland noch verbleibenden Ausl�nder, und zwar unbeschadet bereits fr�her erworbener Rechtsstellungen“, ist aus folgenden Gr�nden widersinnig:

a) Ausl�nder m�ssen ausreisen, wenn das inl�ndische Gesetz, eine darauf beruhende Anordnung oder der Tr�ger der gebietshoheitlichen Gewalt dies befiehlt.

b) Ein Ausl�nder ist bei Nichtbefolgung eines Ausreisebefehls kriminalisiert, wenn der Befehl f�r diesen Fall eine Strafe androhte. Die strafgesetzliche Grundlage f�r diese F�lle entweder anzuwenden bzw. zu schaffen ist Inhalt der ausl�nderpolitischen Empfehlungen des 100-Tage-Programms. In der angeklagten Fassung richten sich diese Empfehlungen aber garnicht an eine BRD-Regierung, sondern an eine von der verfassungsgebenden Nationalversammlung des Deutschen Volkes eingesetzte Provisorische Reichsregierung.

c) Die Verwandlung vom ausl�nderpolitischen Objekt in ein ausl�nderpolitisches Subjekt ist in jedem souver�nen Gemeinwesen nur um den Preis der Entausl�nderung des Ausl�nders (sog. Integration) m�glich: er mu� seine Ausl�ndereigenschaft g�nzlich aufgeben und Inl�nder werden! Diese Naturalisierung setzt eine abgeschlossene Denaturierung voraus. Die Bedingungen der M�glichkeit und den Umfang der W�nschbarkeit von Naturalisierungen sowie die Strenge der Denaturierungsbestimmungen wird jeder Souver�n nach seinem Willen gestalten.


4. Die politische Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft behauptet, das Deutsche Kolleg h�tte „Teile der Bev�lkerung“ (die Ausl�nder) „beschimpft“ und w�rde „zum Ha� ... aufstacheln“. Die Sprache des 100-Tage-Programms ist aber weder eine des Hasses noch die einer sonstigen Emotion, sondern eine administrative Sprache, aber im Modus der Empfehlung, nicht des Vollzugs.


5. Aus einem Vermerk in den Ermittlungsakten geht hervor, da� die politische Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft von Vertretern der j�dischen Gemeinde unter Druck gesetzt wurde, gegen das Deutsche Kolleg wegen der Forderung des Verbots der j�dischen Gemeinden einen Strafproze� anzustrengen. Da diese Forderung aber nun selbst unter den 130er Gesinnungsgummiparagraphen des BRD-StGB nicht subsumiert werden kann, wurden Scheinargumente aus dem 100-Tage-Programm vorgeschoben.


6. Das 100-Tage-Programm wie der ihm vorausgehende „Reichsverfassungsentwurf“ (Staatsbriefe 1/92) fallen, wie einige andere Texte des Deutschen Kollegs, in die literarische Rubrik der politischen Utopien. Hier tummeln sich ber�hmte Titel, etwa Platons „Staat“, Macchiavellis „F�rst“, Thomas Morus’ „Utopia“ oder Campanellas „Sonnenstaat“. Platon geriet bei dem gescheiterten Verwirklichungsversuch seiner politischen Utopie vor�bergehend in die Sklaverei, Macchiavelli wurde nach einem Regimewechsel in Florenz gefoltert, Thomas Morus wegen politischer Standhaftigkeit von Heinrich VIII. hingerichtet und Campanella sa� 27 Jahre im Kerker. Politische Verfolgung ist anscheinend das Schicksal der politischen Utopie, aber ihrem Nachruhm keineswegs abtr�glich. Unter diesem Gesichtspunkt der Ewigkeit geht das Deutsche Kolleg frohgemut seiner Verurteilung entgegen, ohne aber zu verhehlen, da� es einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld f�r eine dem k�nftigen Seelenfrieden des Gerichts dienlichere Entscheidung hielte.

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DEUTSCHES KOLLEG

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