Repression
und Überwachung
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Rechtswidrige Beschlagnahmung wegen Rudolf-Hess-Gedenkmarsch !
In Herzogenaurach bei Erlangen wurden am 15.08.02 ca. 20 Trageschilder der Fränkischen Aktionsfront aus dem Wagen eines nationalen Aktivisten heraus widerrechtlich beschlagnahmt. Gegen 8.20 h betraten Herzogenauracher Polizisten, darunter der PHM A. Beyer, ohne vorherige Ankündigung das Privatanwesen in der Turnschuhstadt.
Nach
der widerrechtlichen Beschlagnahme wurde der bestohlene Mieter über
die Einverleibung der Schilder durch die Beamten informiert. Als Begründung
gaben sie das bay. Polizeiaufgabengesetz Art. 11 an. Der Grund sei Gefahrenabwehr,
der Anlass "Störung des öffentlichen Friedens". Die
Plakate der Fränkischen Aktionsfront trugen die Aufschrift "Rudolf
Heß - von den Besatzern ermordet". Die Losung der Plakate ist
nicht strafbar, das Erstellen von Trageschildern für Demonstrationen
genauso wenig.
Trotz dieser offensichtlichen straffreien Tatbeständen, wurden die
Plakate eigenmächtig aus dem Fahrzeug, das sich auf Privatgrund befand,
widerrechtlich beschlagnahmt.
Nachdem der Rechtsanwalt des nationalen Aktivisten die zuständige
politische Staatsschutzabteilung in Erlangen über die rechtswidrige
Maßnahme aufklärte, wurden die Schilder wieder unzerstört
herausgegeben. Sie wurden daraufhin unverzüglich auf das Anwesen
des Diebstahl-Opfers ordnungsgemäß zurückgebracht. In
den nächsten Tagen wird wohl ungeachtet dessen eine Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen die willkürlich handelden Polizeibeamten erhoben werden. Weitere
rechtliche Maßnahmen gegen diesen Willkürakt werden anwaltlich
geprüft.
Den Aktivisten/innen
vor Ort ist klar, daß dieser Schilder-Diebstahl keine einzelne Eselei
von einigen übereifrigen Polizeibeamten ist, sondern daß diese
Tat vielmehr im Zusammenhang mit der Kriminalisierung der Teilnehmer des
anstehenden Rudolf-Heß-Gedenkmarsch am Wochenende in Wunsiedel steht.
Obwohl der Rechtsweg gegen das stets im Vorfeld übliche Demonstrationsverbot
des Nationalen Widerstandes in Wunsiedel noch nicht ausgeschöpft
wurde, überreichte der zuständige Staatsschutzbeamte KOK Singer
aus Erlangen dem Diebstahlopfer persönlich eine schriftliche Belehrung,
in der er zur Kenntnis nehmen sollte, daß der Heß-Marsch verboten
sei und die Teilnahme an einem solchen Marsch einen Verstoß gegen
das Versammlungsgesetz darstellen sollte.
Die polizeilichen Maßnahmen dienen daher ausnahmslos der Kriminalisierung
der Heß-Demonstration und deren nationalen Teilnehmer.
Gerade aus diesem Hintergrund heraus muß weiterhin unsere Losung
lauten:
Kein
Vergeben - kein Vergessen -
Heraus am 17.08.2002 nach Wunsiedel zum Rudolf-Heß-Gedächnismarsch
!
Fränkische Aktionsfront F.A.F.