Repression und Überwachung

 

Rechtswidrige Beschlagnahmung wegen Rudolf-Hess-Gedenkmarsch !

 

In Herzogenaurach bei Erlangen wurden am 15.08.02 ca. 20 Trageschilder der Fränkischen Aktionsfront aus dem Wagen eines nationalen Aktivisten heraus widerrechtlich beschlagnahmt. Gegen 8.20 h betraten Herzogenauracher Polizisten, darunter der PHM A. Beyer, ohne vorherige Ankündigung das Privatanwesen in der Turnschuhstadt.

Nach der widerrechtlichen Beschlagnahme wurde der bestohlene Mieter über die Einverleibung der Schilder durch die Beamten informiert. Als Begründung gaben sie das bay. Polizeiaufgabengesetz Art. 11 an. Der Grund sei Gefahrenabwehr, der Anlass "Störung des öffentlichen Friedens". Die Plakate der Fränkischen Aktionsfront trugen die Aufschrift "Rudolf Heß - von den Besatzern ermordet". Die Losung der Plakate ist nicht strafbar, das Erstellen von Trageschildern für Demonstrationen genauso wenig.
Trotz dieser offensichtlichen straffreien Tatbeständen, wurden die Plakate eigenmächtig aus dem Fahrzeug, das sich auf Privatgrund befand, widerrechtlich beschlagnahmt.
Nachdem der Rechtsanwalt des nationalen Aktivisten die zuständige politische Staatsschutzabteilung in Erlangen über die rechtswidrige Maßnahme aufklärte, wurden die Schilder wieder unzerstört herausgegeben. Sie wurden daraufhin unverzüglich auf das Anwesen des Diebstahl-Opfers ordnungsgemäß zurückgebracht. In den nächsten Tagen wird wohl ungeachtet dessen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die willkürlich handelden Polizeibeamten erhoben werden. Weitere rechtliche Maßnahmen gegen diesen Willkürakt werden anwaltlich geprüft.

Den Aktivisten/innen vor Ort ist klar, daß dieser Schilder-Diebstahl keine einzelne Eselei von einigen übereifrigen Polizeibeamten ist, sondern daß diese Tat vielmehr im Zusammenhang mit der Kriminalisierung der Teilnehmer des anstehenden Rudolf-Heß-Gedenkmarsch am Wochenende in Wunsiedel steht. Obwohl der Rechtsweg gegen das stets im Vorfeld übliche Demonstrationsverbot des Nationalen Widerstandes in Wunsiedel noch nicht ausgeschöpft wurde, überreichte der zuständige Staatsschutzbeamte KOK Singer aus Erlangen dem Diebstahlopfer persönlich eine schriftliche Belehrung, in der er zur Kenntnis nehmen sollte, daß der Heß-Marsch verboten sei und die Teilnahme an einem solchen Marsch einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz darstellen sollte.
Die polizeilichen Maßnahmen dienen daher ausnahmslos der Kriminalisierung der Heß-Demonstration und deren nationalen Teilnehmer.
Gerade aus diesem Hintergrund heraus muß weiterhin unsere Losung lauten:

Kein Vergeben - kein Vergessen -
Heraus am 17.08.2002 nach Wunsiedel zum Rudolf-Heß-Gedächnismarsch !

 

Fränkische Aktionsfront F.A.F.

 

 

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