Repression und Überwachung

 

Die prozessuale Bedeutung der  Aussageverweigerung

 

Dein Schweigen hat auch prozessuale Bedeutung. Nur die totale Aussageverweigerung darf bei einem Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Sagst Du nur ein Wort, so wird dies zu einem Beweismittel, das nach der Rechtsprechung der tatrichterlichen Beweiswürdigung unterliegt.

Beispiel:

Dur wirst gefragt, wo Du im Mai 1994 warst. Wenn Du bisher weder auf diese noch auf eine andere Frage geantwortet hast, kann Dein Schweigen nicht verwertet werden. Sagst Du aber nur "Am 8.Mai habe ich demonstriert" (vielleicht, weil man Dir ein Foto vorhält, auf dem Du zu sehen bist, so kann daraus der Schluß gezogen werden, daß Du an diesem oder jenem Ort warst und dieses oder jenes getan hast.

Also: Solange Du keinen Lotsen, keinen Rechtsbeistand hast: Schweigen!

Eine Aussage kann man nicht widerrufen. Man kann nur eine weitere hinzufügen, die in ihrem Inhalt von der ersten abweicht. Das Gericht ist dann in seiner Wertung frei, welcher es Glauben schenkt. Meist werden die Beamten, welche die Aussage zustandegebracht haben, in der Verhandlung vernommen und die werden ihr übriges tun, die geeignete Aussage dem Gericht mundgerecht zu machen.

 

SCHWEIGEN ist GOLD!

 

 

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