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Kampf um die K�pfe
Islamischer Terrorismus als Folge des US-Imperialismus
Die Deutsche Akademie behandelte die Begriffe „Gewalt, Verbrechen, Moral“
Die Deutsche Akademie (DA) widmete ihr erstes Seminar in diesem Jahr dem Thema „Gewalt - Verbrechen - Moral“. Den Teilnehmern wurde nicht eine Abfolge an Vortr�gen geboten, sondern ein Arbeitsgruppenseminar, in dem ihre aktive Mitarbeit gefragt war. So nutzten die Teilnehmer die M�glichkeit, an der nationalpolitischen Begriffsbildung eigenst�ndig mitzuwirken. In Anbetracht der Diskussionen �ber den „internationalen Terrorismus“ erhielt das Seminarthema zus�tzliche „realpolitische“ Aktualit�t.
Florian Geyer
Nach einer Einf�hrung
in die Begriffswelt durch J�rgen Schwab wurden insgesamt 14 Arbeitsgruppen
gebildet, die bestimmte Teilaspekte zum Thema „Gewalt“ zu erarbeiten
hatten. Die Arbeitsgruppenleiter trugen sp�ter ihre jeweiligen Ergebnisse
dem gesamten Plenum vor, was die Seminarteilnehmer ausgiebig zur Diskussion
nutzten.
Die Arbeitsgruppe Nr. 1 befa�te sich mit der soziologischen Begriffsbestimmung von „Gewalt“. Dabei stand die Erkenntnis im Mittelpunkt, da� sich Gewalt physisch gegen Sachen und physisch wie psychisch gegen Personen und Personengruppen richten k�nne. Der soziologische Begriff von Gewalt umfasse ebenso strukturelle Gewalt, die aus politischer und sozio�konomischer �berlegenheit resultiere. Diese sozio�konomische Gewalt gegen politisch Andersdenkende sei das bestimmende Instrument der hierzulande herrschenden Klasse. Den Angeh�rigen der nationalen Opposition drohe permanent: Wohnungs- und Arbeitsplatzverlust, Benachteiligung in Schule, Berufsschule und Universit�t, Zerschlagung famili�rer Beziehungen, gutmenschliche Hetze in den Lizenzmedien und „antifaschistische“ Gewalt gegen Oppositionelle und deren Eigentum (Kraftfahrzeuge, Wohngeb�ude). Das nicht selten stattfindende Zusammenspiel zwischen staatlichen Beh�rden (Innenministerien, VS-�mter, politische Polizei) und nichtstaatlicher „Zivilgesellschaft“ (Medien, Antifa) sei das Typische f�r das BRD-System. Die sogenannte „rechte Gewalt“ gegen Antifa und Ausl�nder, die sich im Rahmen der Gesamtstatistik der Kriminal�mter der L�nder und des Bundes im Promillebereich bewege, erscheine in der BRD-�ffentlichkeit �berdimensioniert, um die irref�hrende Botschaft von der Bedrohung des Normalb�rgers durch „rechte Gewalt“ zu verbreiten, damit nationale Parteien als unw�hlbar, weil gemeingef�hrlich erscheinen.
W�hrend die Systemkr�fte die Gewalt „rechts“ herbeiredeten, lenkten sie, so das Ergebnis der Arbeitsgruppe Nr. 2, von der Tatsache ab, da� Gewaltverherrlichung im liberalistischen System der BRD die Regel und nicht die Ausnahme sei, vor allem wenn sich mit Gewaltdarstellungen Geld verdienen l��t - wie in der Filmindustrie. Als Beispiel behandelte die Arbeitsgruppe einen Fall aus der Stadt N�rnberg. In der dortigen Stadtbibliothek gelang es unl�ngst einem neunj�hrigen Jungen, sich in der Kinderabteilung einen Comic („Die Haie von Lagos“) auszuleihen, in dem absto�ende Folterungen sowie pornographische Szenen gezeigt werden. Es blieb alleine dem nationalen Stadtrat Ralf Ollert vorbehalten, den Kulturausschu� der Stadt N�rnberg auf diesen Fall aufmerksam zu machen. Gew�hnlich bezeichnet die rot-gr�n-schwarze Stadtratsmehrheit die NPD, der Ralf Ollert abgeh�rt, als Hort „rechter Gewalt“. So viel sei zum Thema Glaubw�rdigkeit zu sagen, meinte ein Sprecher der Arbeitsgruppe. Dar�ber hinaus gelangten die Teilnehmer zu dem Ergebnis, da� ein sittlicher Staat daf�r Sorge zu tragen habe, da� insbesondere Kindern und Jugendlichen der Zugang zu gewaltverherrlichenden und pornographischen Darstellungen verwehrt werden m�sse. Solche Forderungen stie�en freilich bei den Herrschenden des Systems auf taube Ohren, die zur Beruhigung ihres schlechten Gewissens eine „rechte“ Gewaltzunahme auszumachen glaubten.
Ebenso stellte die Arbeitsgruppe Nr. 3 fest, da� Gewaltdarstellungen in den Medien zur Normalit�t geworden sei. Eine Ausnahme, bei der Gewaltanwendung ausnahmsweise einmal im �ffentlichen Raum verurteilt werde, stelle der umstrittene Kinofilm „Die Passion Christi“ des Regisseurs Mel Gibson dar. Grund f�r diese heuchlerische Ablehnung durch Politik und Medien sei einzig und alleine die Tatsache, da� in dem bibeltreuen Film j�dische Figuren - zwar nicht ausschlie�lich, aber doch in bestimmten F�llen - als urs�chliche T�ter von Gewaltanwendung - gegen Jesus - dargestellt w�rden. W�hrend sonst in Hollywood-Filmen zumeist die Feinde von Amerikanern und Juden als T�ter in Szene gesetzt w�rden, liege bei Gibsons Film offenbar ein Tabubruch vor. Nun pl�tzlich meinten die Herrschenden, filmische Gewaltdarstellungen verurteilen zu m�ssen, weil Juden auch als T�ter von unmenschlichen Handlungen (Jesus Kreuzigung) vorgestellt w�rden. Dabei dr�ngte sich f�r die Teilnehmer ein Vergleich zur Hohmann-Aff�re auf. Da� der Gibson-Film �ber das Leiden Jesu in einer gemeinsamen Erkl�rung von Zentralrat der Juden in Deutschland und christlichen Kirchen beider Konfessionen verurteilt wurde, wirft f�r die Teilnehmer der Arbeitsgruppe ein bezeichnendes Licht auf die geistliche Verfa�theit der beiden christlichen Amtskirchen in Deutschland.
Die Arbeitsgruppe Nr. 4 widmete sich dem Thema „Gewalt gegen Frauen“. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, da� Gewalt gegen Frauen dem deutschen Sittlichkeitsideal widerspreche. Da jedoch Sittlichkeit nicht universal einheitlich vorzufinden sei, erteilten die Teilnehmer allen Versuchen eine Absage, Auslandseins�tze der Bundeswehr mit der tats�chlichen oder angeblichen Unterdr�ckung von Frauenrechten in muslimischen Staaten zu rechtfertigen. Die ausgepr�gte pers�nliche Freiheit und somit die Gleichberechtigung der Frau sei eine Kulturleistung europ�ischer, nicht zuletzt germanischer V�lker und eben nicht auf andere Kulturkreise universalistisch �bertragbar. Jedes Volk solle seinem eigenen Sittlichkeitsidealen entsprechen. Die sogenannten „Menschenrechte“ wurden von den Teilnehmern einhellig abgelehnt, die nur als T�r�ffner f�r die USA zur Erbeutung von Rohstoffen und Absatzm�rkten dienten.
Die Arbeitsgruppe
Nr. 5 stellte sich der Gewaltfrage in der internationalen Politik. In den Medien,
so wurde festgestellt, w�rden diesbez�glich st�ndig die Begriffe
verwechselt. Deshalb sei hier Klarheit herzustellen: W�hrend das alte europ�ische
V�lkerrecht ein pluralistisches Kriegsrecht vieler souver�ner Staaten
kannte, sei das moderne internationale Recht, das seit den Pariser Vorortvertr�gen
und der V�lkerbundsatzung von 1919 installiert wurde, vom Kriegsverbot
aller Staaten gepr�gt, die somit nicht mehr souver�n seien. Dieses
Gewaltverbot, das auch bestimmend f�r die UN-Charta von 1945 ist, wurde
in Folge des Irak-Krieges im Jahr 2003 ausgehebelt. Von nun an gilt die neue
Bush-Doktrin vom Pr�ventivkrieg. Das nunmehr bestehende Gewaltmonopol zweier
auserw�hlter Staaten (USA, Israel) provoziere nun aber den grenzenlosen
globalen Partisanenkampf. Nach Auffassung der Teilnehmer sei es die Aufgabe
des deutschen Nationalismus, die T�terschaft Bushs und Scharons immer wieder
hervorzukehren.
Ebenso wurde betont, da� gem�� Hegels Rechtsphilosophie der
„Rechts“-Begriff nur auf den innerstaatlichen Bereich anzuwenden
sei, da das Recht eine konkrete Staatsgewalt (Gerichtswesen, Polizei) zu seiner
Durchsetzung voraussetze. Eine solches „Recht“ k�nne es auf
internationaler Ebene nicht geben. Das sogenannte „V�lkerrecht“,
demzufolge im Kriege Zivilisten und Kriegsgefangene zu schonen seien, sei ein
ritterlicher Ehrenkodex des europ�ischen Hochadels gewesen, das in anderen
Weltregionen, im Wilden Westen wie im despotischen Osten, aber auch in abgelegenen
europ�ischen Regionen, wie auf dem Balkan, nie richtig Platz gegriffen
habe. Die USA, die feindliche V�lker nie als Rechtspersonen anerkannt h�tten,
w�rden nun im Irak auf den ihnen ad�quaten Feind sto�en. Den
Amerikanern stehe nun im Irak ein jahrelanges brutales Gemetzel bevor.
Die Arbeitsgruppe Nr. 6 befa�te sich mit dem Gegensatz von sogenannten Menschenrechten und der Bewahrung nationaler Identit�t. Auf Kritik stie� hierbei das Menschenrechtsbekenntnis des nationalen Politikers Ralf Ollert im N�rnberger Stadtrat: „Unsere Identit�t in unserem eigenen Land zu erhalten und zu sch�tzen, geh�rt zu der Frage der Menschenrechte, denen wir uns verpflichtet f�hlen.“ Die Arbeitsgruppe vertrat die Auffassung, da� die Ideologie der „Menschenrechte“ nicht auf v�lkische Unterscheidung abziele, sondern deren Verfechter den Einheitsmenschen schlechthin schaffen m�chten. Der Deutsche solle zwar (scheinbar) seine nationale Identit�t beispielsweise in N�rnberg erhalten d�rfen, doch unter den Bedingungen einer multikulturellen Parallelgesellschaft nach dem Modell New Yorks. Den Vorstellungen eines v�lkisch homogenen Nationalstaates, den die Nationalisten vertreten, laufe die Ideologie der Menschenrechte diametral entgegen. Nationale Politiker sollten - anstatt der sogenannten „Menschenrechte“ - die Schaffung einer v�lkerrechtlichen Gro�raumordnung f�r Europa fordern, um mittels dieser die Existenz auch des deutschen Volkes sichern zu k�nnen.
Die Arbeitsgruppe Nr. 7 stellte sich hieran ankn�pfend dem Problem „Menschenrechte und V�lkermord“. Es wurde festgestellt, da� die Ideologie der Menschenrechte den V�lkermord nicht verhindere, sondern ihn vielmehr beg�nstige. Die V�lker w�rden zuerst ihrer nationalstaatlichen Souver�nit�t beraubt und entwaffnet, um danach wehrlos zur Schlachtbank der Menschenrechtler gef�hrt zu werden. Als aktuelles Beispiel behandelte die Arbeitsgruppe die zu diesem Zeitpunkt anhaltende ethnische S�uberung von Serben durch die mit den USA verb�ndeten albanischen Milizen im Kosovo. Eine L�sung k�nne nur durch die Wiederherstellung der vollen Souver�nit�t des serbischen Staates erreicht werden, was die Zur�ckeroberung des Kosovo bedeute.
Die Arbeitsgruppe Nr. 8 widmete sich dem Thema „Fremdbesatzung und Staatsgewalt“. Man stellte fest, da� Deutschland seit 1945 milit�risch und geistig besetzt sei. Anhand einer Stellungnahme von Horst Mahler unterschied die Arbeitsgruppe zwischen einer v�lkerrechtlich legitimen Reichsordnung und einer auf Besatzerwillk�r beruhenden FDGO. Beide Ordnungen, so die Teilnehmer, seien lagebedingt notwendig. Mittels einer funktionsf�higen FDGO m�sse das Leben des seiner staatlichen Unabh�ngigkeit beraubten deutschen Volkes weitergehen. Kein Deutsches Reich k�nne heute dem deutschen Landsmann den Arbeitsplatz und die Krankenversicherung garantieren und daf�r Sorge tragen, da� die Stra�enverkehrsordnung eingehalten werde. Das politische Ziel m�sse aber ein vollst�ndig souver�ner deutscher Staat sein, dessen geschichtlicher Name „Deutsches Reich“ hei�e.
Die Arbeitsgruppe Nr. 9 hatte das Thema „Fremdbesatzung und Terrorismus“ zu bewerten. Im Mittelpunkt stand die wenige Wochen zuvor stattgefundene Attentatsserie von Madrid, die aus Perspektive der Terroristen ein voller Erfolg gewesen sei, da diese unmittelbar einen Regierungswechsel bewirkt habe. Der Terrorismus, so ein Arbeitsgruppensprecher, sei die verzweifelte und grausame Antwort schwacher V�lker gegen den US-Imperialismus. Au�erdem, so die Teilnehmer, seien islamisch motivierte Bombenanschl�ge in europ�ischen Staaten die Folge des Vasallentums europ�ischer Regierungen und auch in der �ffentlichkeit als solche herauszustellen. Hingegen k�nnte beispielsweise ein souver�ner deutscher Staat, der sich nicht an amerikanischer Unterdr�ckung beteilige, mit gutem Gewissen gegen terroristische Strukturen im eigenen Land polizeilich vorgehen. Hierzu k�nne eine konsequente Ausl�nderr�ckf�hrung in die jeweiligen Heimatl�nder von gro�em Nutzen sein.
Die Arbeitsgruppe Nr. 10 befa�te sich mit einer Presseerkl�rung, die der neurechte franz�sische Publizist Alain de Benoist im M�rz 2003 anl��lich der amerikanischen Invasion in den Irak verfa�t und �ber das Weltnetz verbreitet hatte. Benoist hatte zun�chst den US-Einmarsch als „kriminelle Aggression“ bezeichnet, die jeden „Akt von Vergeltungsma�nahmen“ gegen „amerikanische Interessen und auch amerikanische Personen, milit�risch, politisch, diplomatisch und administrativ“ rechtfertige. Am folgenden Tag stellt Benoist in einer erg�nzenden Erkl�rung fest, da� er mit seinem Text vom Vortag keinesfalls „terroristische Aktionen“ bef�rworten wollte, diese stattdessen zu „verurteilen“ gedenke, „besonders jene, die die zivile Bev�lkerungen treffen.“ Hatte sich Benoist in der Erkl�rung vom Vortag nur unklar ausgedr�ckt, wie er in der Folgeerkl�rung selber betonte, oder war es m�glicherweise ein taktischer Zug, um drohender staatsanwaltschaftlicher Kriminalisierung zu entgehen? Dar�ber, so waren sich die Teilnehmer einig, k�nne nur spekuliert werden.
Die Arbeitsgruppe Nr. 11 stellte sich dem Problem „Nationale Organisationen und Gewaltfrage“. W�rde in einem Kreisverband einer nationalen Partei oder in einer freien Kameradschaft von einzelnen Mitgliedern militante Gewaltanwendung gegen Personen und Sachen erwogen, beispielsweise gegen eine US-Milit�reinrichtungen, so k�nnten einem solchen Vorschlag zumindest zwei verschiedene Motive zugrunde liegen: eine authentisch befreiungsnationalistische Absicht, die auf einer v�llig falschen Lageeinsch�tzung und �bersch�tzung der eigenen M�glichkeiten beruhe, ebenso komme eine geheimdienstliche Provokation in Betracht, die eine schwache nationale Opposition zu unverh�ltnism��igem Handeln aufstacheln m�chte. In jedem Falle sei Vorsicht geboten, so ein Sprecher der Arbeitsgruppe. Hingegen lehnten die Teilnehmer einhellig eine pauschale moralische Verurteilung von Gewaltanwendung ab. Solche F�lle seien immer einzeln und lageabh�ngig zu beurteilen.
Die Arbeitsgruppe Nr. 12 versuchte das Spannungsverh�ltnis zwischen Nationalbefreiten Zonen (NBZ) und staatlichem Gewaltmonopol zu kl�ren. Man gelangte zu dem Ergebnis, da� das Konzept von NBZ einem Ideal entspringe, das unter den Bedingungen der FDGO niemals vollst�ndig erreicht werden k�nne - n�mlich da� Nationalisten das staatliche Gewaltmonopol in einzelnen St�dten und Gemeinden grundlegend relativieren k�nnten. Allerdings lehnten es die Teilnehmer entschieden ab, bez�glich von NBZ von „reiner Fiktion“ zu sprechen, denn die gesellschaftliche Wirklichkeit zeige, da� Nationalisten politisch, beruflich und sozial in einzelnen mitteldeutschen Kommunen mehr Freir�ume zur Verf�gung st�nden als in vergleichbaren westdeutschen St�dten und Gemeinden. Auch sei das Klima in mitteldeutschen Kommunen weniger ausl�nderfreundlich als im Westen, so da� „im Osten“ etwa Berlin-Kreuzberger Verh�ltnisse, wo es bereits t�rkisch befreite Zonen gebe, in den n�chsten Jahren (noch) nicht zu bef�rchten seien. NBZ definierten die Teilnehmer als solche Bereiche, in denen Deutsche nach ihrem kulturellen Selbstverst�ndnis ordentlich leben k�nnten. In einem nach innen wie nach au�en souver�nen nationalen Staat w�rden NBZ �berfl�ssig, weil dann Gesamtdeutschland eine einzige NBZ geworden sei.
Die Arbeitsgruppe
Nr. 13 kn�pfte an das NBZ-Konzept an, indem sie die Frage nach „Nationalismus
und Selbstverteidigung“ behandelte. Gegenstand der Fragestellung war ein
- auch im nationalen Widerstand - umstrittenes Foto der Szene-Zeitschrift
Landser, auf dem mit Sturmhauben maskierte und mit Kn�ppeln bewaffnete
nationale Aktivisten in martialischer Pose zu sehen sind. Die Frage, ob solche
Selbstdarstellungen der nationalen Opposition mehr Nutzen oder Schaden bereiteten,
wurde von den Teilnehmern unterschiedlich bewertet. Als Nutzeffekt nannten Bef�rwortet
den „Abschreckungs- und Einsch�chterungseffekt“ bei sogenannten
„Antifas“, die im Raum N�rnberg ihr Unwesen trieben -
also in der gleichen Region, in der die Sturmhaubentr�ger wirkten. Als
negative Wirkung wurde von anderen Teilnehmern eine wahrscheinliche „Selbstkriminalisierung“
gewertet, die sich die �mter des „Verfassungsschutzes“, „Staatsschutz“-Abteilungen
und Lizenzmedien zunutze machen k�nnten.
Seminarleiter J�rgen Schwab warf die rhetorische Frage auf, ob denn eine
solche zur Schau gestellte Wehrbereitschaft �berhaupt ausreichend mittels
einer auflagenschwachen Szene-Zeitschrift legitimierbar sei, w�hrend die
N�rnberger Lizenzpresse in zehntausendfacher t�glicher Auflage genau
solche „anti-antifaschistischen“ Darstellungen als „verbrecherische
Gewaltbereitschaft“ interpretieren k�nne. Ob Gewaltbereitschaft gut
oder b�se sei, ist f�r Schwab eine Sache der Moral - und die
sei von medialer Vervielf�ltigung abh�ngig. „Wo die medialen
Mittel nicht ausreichend vorhanden sind, kann der Schu� schnell nach hinten
losgehen“, meinte der Seminarleiter.
Abschlie�end
analysierte die Arbeitsgruppe Nr. 14 unter anderem aktuelle Bild-Zeitungs-Artikel,
in der sowohl im Irak- als auch im Pal�stinakonflikt einseitig Kriegspartei
ergriffen wurde zugunsten der amerikanischen und israelischen Aggressoren. So
rechtfertigte ein Bild-Kommentator die israelische Liquidation des
pal�stinensischen Hamas-F�hrer Scheich Jassin. Der Arbeitsgruppenleiter
gelangte zu dem Ergebnis, da� gro�e Teile der BRD-Lizenzpresse,
allen voran die Bl�tter des Springerkonzerns, sich offenbar in der Rolle
einer (journalistischen) amerikanisch-israelischen Kriegspartei sehr wohl f�hlten
- was in Anbetracht des pro-amerikanischen und pro-israelischen Tendenzschutzes
im Hause Springer nicht verwundern d�rfe.
Ein anderer Teilnehmer meinte, da� dieses Vergn�gen der Parteiname
zugunsten des staatlichen Terrorismus von USA und Israel wahrscheinlich nur
so lange bei den Protagonisten anhalten werde, solange der Arm des „internationalen
islamischen Terrorismus“ nicht bis in die BRD-Redaktionsstuben hineinreiche.
Aus nationaler Sicht, so stimmten die Teilnehmer abschlie�end �berein,
sei die weitere Entwicklung gelassen abzuwarten, wobei jedoch die Zeit im Sinne
geistiger Aufmunitionierung gegen den US-Imperialismus zu nutzen sei. Das zur�ckliegende
DA-Seminar �ber den zentralen „Gewalt“-Begriff habe hierzu
einen wesentlichen Beitrag geleistet.
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