Befreiungsnationalismus und Antiimperialismus

 

Kampf um die Köpfe

Islamischer Terrorismus als Folge des US-Imperialismus


Die Deutsche Akademie behandelte die Begriffe „Gewalt, Verbrechen, Moral“

Die Deutsche Akademie (DA) widmete ihr erstes Seminar in diesem Jahr dem Thema „Gewalt - Verbrechen - Moral“. Den Teilnehmern wurde nicht eine Abfolge an Vorträgen geboten, sondern ein Arbeitsgruppenseminar, in dem ihre aktive Mitarbeit gefragt war. So nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit, an der nationalpolitischen Begriffsbildung eigenständig mitzuwirken. In Anbetracht der Diskussionen über den „internationalen Terrorismus“ erhielt das Seminarthema zusätzliche „realpolitische“ Aktualität.

Florian Geyer


Nach einer Einführung in die Begriffswelt durch Jürgen Schwab wurden insgesamt 14 Arbeitsgruppen gebildet, die bestimmte Teilaspekte zum Thema „Gewalt“ zu erarbeiten hatten. Die Arbeitsgruppenleiter trugen später ihre jeweiligen Ergebnisse dem gesamten Plenum vor, was die Seminarteilnehmer ausgiebig zur Diskussion nutzten.

Die Arbeitsgruppe Nr. 1 befaßte sich mit der soziologischen Begriffsbestimmung von „Gewalt“. Dabei stand die Erkenntnis im Mittelpunkt, daß sich Gewalt physisch gegen Sachen und physisch wie psychisch gegen Personen und Personengruppen richten könne. Der soziologische Begriff von Gewalt umfasse ebenso strukturelle Gewalt, die aus politischer und sozioökonomischer Überlegenheit resultiere. Diese sozioökonomische Gewalt gegen politisch Andersdenkende sei das bestimmende Instrument der hierzulande herrschenden Klasse. Den Angehörigen der nationalen Opposition drohe permanent: Wohnungs- und Arbeitsplatzverlust, Benachteiligung in Schule, Berufsschule und Universität, Zerschlagung familiärer Beziehungen, gutmenschliche Hetze in den Lizenzmedien und „antifaschistische“ Gewalt gegen Oppositionelle und deren Eigentum (Kraftfahrzeuge, Wohngebäude). Das nicht selten stattfindende Zusammenspiel zwischen staatlichen Behörden (Innenministerien, VS-Ämter, politische Polizei) und nichtstaatlicher „Zivilgesellschaft“ (Medien, Antifa) sei das Typische für das BRD-System. Die sogenannte „rechte Gewalt“ gegen Antifa und Ausländer, die sich im Rahmen der Gesamtstatistik der Kriminalämter der Länder und des Bundes im Promillebereich bewege, erscheine in der BRD-Öffentlichkeit überdimensioniert, um die irreführende Botschaft von der Bedrohung des Normalbürgers durch „rechte Gewalt“ zu verbreiten, damit nationale Parteien als unwählbar, weil gemeingefährlich erscheinen.

Während die Systemkräfte die Gewalt „rechts“ herbeiredeten, lenkten sie, so das Ergebnis der Arbeitsgruppe Nr. 2, von der Tatsache ab, daß Gewaltverherrlichung im liberalistischen System der BRD die Regel und nicht die Ausnahme sei, vor allem wenn sich mit Gewaltdarstellungen Geld verdienen läßt - wie in der Filmindustrie. Als Beispiel behandelte die Arbeitsgruppe einen Fall aus der Stadt Nürnberg. In der dortigen Stadtbibliothek gelang es unlängst einem neunjährigen Jungen, sich in der Kinderabteilung einen Comic („Die Haie von Lagos“) auszuleihen, in dem abstoßende Folterungen sowie pornographische Szenen gezeigt werden. Es blieb alleine dem nationalen Stadtrat Ralf Ollert vorbehalten, den Kulturausschuß der Stadt Nürnberg auf diesen Fall aufmerksam zu machen. Gewöhnlich bezeichnet die rot-grün-schwarze Stadtratsmehrheit die NPD, der Ralf Ollert abgehört, als Hort „rechter Gewalt“. So viel sei zum Thema Glaubwürdigkeit zu sagen, meinte ein Sprecher der Arbeitsgruppe. Darüber hinaus gelangten die Teilnehmer zu dem Ergebnis, daß ein sittlicher Staat dafür Sorge zu tragen habe, daß insbesondere Kindern und Jugendlichen der Zugang zu gewaltverherrlichenden und pornographischen Darstellungen verwehrt werden müsse. Solche Forderungen stießen freilich bei den Herrschenden des Systems auf taube Ohren, die zur Beruhigung ihres schlechten Gewissens eine „rechte“ Gewaltzunahme auszumachen glaubten.

Ebenso stellte die Arbeitsgruppe Nr. 3 fest, daß Gewaltdarstellungen in den Medien zur Normalität geworden sei. Eine Ausnahme, bei der Gewaltanwendung ausnahmsweise einmal im öffentlichen Raum verurteilt werde, stelle der umstrittene Kinofilm „Die Passion Christi“ des Regisseurs Mel Gibson dar. Grund für diese heuchlerische Ablehnung durch Politik und Medien sei einzig und alleine die Tatsache, daß in dem bibeltreuen Film jüdische Figuren - zwar nicht ausschließlich, aber doch in bestimmten Fällen - als ursächliche Täter von Gewaltanwendung - gegen Jesus - dargestellt würden. Während sonst in Hollywood-Filmen zumeist die Feinde von Amerikanern und Juden als Täter in Szene gesetzt würden, liege bei Gibsons Film offenbar ein Tabubruch vor. Nun plötzlich meinten die Herrschenden, filmische Gewaltdarstellungen verurteilen zu müssen, weil Juden auch als Täter von unmenschlichen Handlungen (Jesus Kreuzigung) vorgestellt würden. Dabei drängte sich für die Teilnehmer ein Vergleich zur Hohmann-Affäre auf. Daß der Gibson-Film über das Leiden Jesu in einer gemeinsamen Erklärung von Zentralrat der Juden in Deutschland und christlichen Kirchen beider Konfessionen verurteilt wurde, wirft für die Teilnehmer der Arbeitsgruppe ein bezeichnendes Licht auf die geistliche Verfaßtheit der beiden christlichen Amtskirchen in Deutschland.

Die Arbeitsgruppe Nr. 4 widmete sich dem Thema „Gewalt gegen Frauen“. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, daß Gewalt gegen Frauen dem deutschen Sittlichkeitsideal widerspreche. Da jedoch Sittlichkeit nicht universal einheitlich vorzufinden sei, erteilten die Teilnehmer allen Versuchen eine Absage, Auslandseinsätze der Bundeswehr mit der tatsächlichen oder angeblichen Unterdrückung von Frauenrechten in muslimischen Staaten zu rechtfertigen. Die ausgeprägte persönliche Freiheit und somit die Gleichberechtigung der Frau sei eine Kulturleistung europäischer, nicht zuletzt germanischer Völker und eben nicht auf andere Kulturkreise universalistisch übertragbar. Jedes Volk solle seinem eigenen Sittlichkeitsidealen entsprechen. Die sogenannten „Menschenrechte“ wurden von den Teilnehmern einhellig abgelehnt, die nur als Türöffner für die USA zur Erbeutung von Rohstoffen und Absatzmärkten dienten.

Die Arbeitsgruppe Nr. 5 stellte sich der Gewaltfrage in der internationalen Politik. In den Medien, so wurde festgestellt, würden diesbezüglich ständig die Begriffe verwechselt. Deshalb sei hier Klarheit herzustellen: Während das alte europäische Völkerrecht ein pluralistisches Kriegsrecht vieler souveräner Staaten kannte, sei das moderne internationale Recht, das seit den Pariser Vorortverträgen und der Völkerbundsatzung von 1919 installiert wurde, vom Kriegsverbot aller Staaten geprägt, die somit nicht mehr souverän seien. Dieses Gewaltverbot, das auch bestimmend für die UN-Charta von 1945 ist, wurde in Folge des Irak-Krieges im Jahr 2003 ausgehebelt. Von nun an gilt die neue Bush-Doktrin vom Präventivkrieg. Das nunmehr bestehende Gewaltmonopol zweier auserwählter Staaten (USA, Israel) provoziere nun aber den grenzenlosen globalen Partisanenkampf. Nach Auffassung der Teilnehmer sei es die Aufgabe des deutschen Nationalismus, die Täterschaft Bushs und Scharons immer wieder hervorzukehren.
Ebenso wurde betont, daß gemäß Hegels Rechtsphilosophie der „Rechts“-Begriff nur auf den innerstaatlichen Bereich anzuwenden sei, da das Recht eine konkrete Staatsgewalt (Gerichtswesen, Polizei) zu seiner Durchsetzung voraussetze. Eine solches „Recht“ könne es auf internationaler Ebene nicht geben. Das sogenannte „Völkerrecht“, demzufolge im Kriege Zivilisten und Kriegsgefangene zu schonen seien, sei ein ritterlicher Ehrenkodex des europäischen Hochadels gewesen, das in anderen Weltregionen, im Wilden Westen wie im despotischen Osten, aber auch in abgelegenen europäischen Regionen, wie auf dem Balkan, nie richtig Platz gegriffen habe. Die USA, die feindliche Völker nie als Rechtspersonen anerkannt hätten, würden nun im Irak auf den ihnen adäquaten Feind stoßen. Den Amerikanern stehe nun im Irak ein jahrelanges brutales Gemetzel bevor.

Die Arbeitsgruppe Nr. 6 befaßte sich mit dem Gegensatz von sogenannten Menschenrechten und der Bewahrung nationaler Identität. Auf Kritik stieß hierbei das Menschenrechtsbekenntnis des nationalen Politikers Ralf Ollert im Nürnberger Stadtrat: „Unsere Identität in unserem eigenen Land zu erhalten und zu schützen, gehört zu der Frage der Menschenrechte, denen wir uns verpflichtet fühlen.“ Die Arbeitsgruppe vertrat die Auffassung, daß die Ideologie der „Menschenrechte“ nicht auf völkische Unterscheidung abziele, sondern deren Verfechter den Einheitsmenschen schlechthin schaffen möchten. Der Deutsche solle zwar (scheinbar) seine nationale Identität beispielsweise in Nürnberg erhalten dürfen, doch unter den Bedingungen einer multikulturellen Parallelgesellschaft nach dem Modell New Yorks. Den Vorstellungen eines völkisch homogenen Nationalstaates, den die Nationalisten vertreten, laufe die Ideologie der Menschenrechte diametral entgegen. Nationale Politiker sollten - anstatt der sogenannten „Menschenrechte“ - die Schaffung einer völkerrechtlichen Großraumordnung für Europa fordern, um mittels dieser die Existenz auch des deutschen Volkes sichern zu können.

Die Arbeitsgruppe Nr. 7 stellte sich hieran anknüpfend dem Problem „Menschenrechte und Völkermord“. Es wurde festgestellt, daß die Ideologie der Menschenrechte den Völkermord nicht verhindere, sondern ihn vielmehr begünstige. Die Völker würden zuerst ihrer nationalstaatlichen Souveränität beraubt und entwaffnet, um danach wehrlos zur Schlachtbank der Menschenrechtler geführt zu werden. Als aktuelles Beispiel behandelte die Arbeitsgruppe die zu diesem Zeitpunkt anhaltende ethnische Säuberung von Serben durch die mit den USA verbündeten albanischen Milizen im Kosovo. Eine Lösung könne nur durch die Wiederherstellung der vollen Souveränität des serbischen Staates erreicht werden, was die Zurückeroberung des Kosovo bedeute.

Die Arbeitsgruppe Nr. 8 widmete sich dem Thema „Fremdbesatzung und Staatsgewalt“. Man stellte fest, daß Deutschland seit 1945 militärisch und geistig besetzt sei. Anhand einer Stellungnahme von Horst Mahler unterschied die Arbeitsgruppe zwischen einer völkerrechtlich legitimen Reichsordnung und einer auf Besatzerwillkür beruhenden FDGO. Beide Ordnungen, so die Teilnehmer, seien lagebedingt notwendig. Mittels einer funktionsfähigen FDGO müsse das Leben des seiner staatlichen Unabhängigkeit beraubten deutschen Volkes weitergehen. Kein Deutsches Reich könne heute dem deutschen Landsmann den Arbeitsplatz und die Krankenversicherung garantieren und dafür Sorge tragen, daß die Straßenverkehrsordnung eingehalten werde. Das politische Ziel müsse aber ein vollständig souveräner deutscher Staat sein, dessen geschichtlicher Name „Deutsches Reich“ heiße.

Die Arbeitsgruppe Nr. 9 hatte das Thema „Fremdbesatzung und Terrorismus“ zu bewerten. Im Mittelpunkt stand die wenige Wochen zuvor stattgefundene Attentatsserie von Madrid, die aus Perspektive der Terroristen ein voller Erfolg gewesen sei, da diese unmittelbar einen Regierungswechsel bewirkt habe. Der Terrorismus, so ein Arbeitsgruppensprecher, sei die verzweifelte und grausame Antwort schwacher Völker gegen den US-Imperialismus. Außerdem, so die Teilnehmer, seien islamisch motivierte Bombenanschläge in europäischen Staaten die Folge des Vasallentums europäischer Regierungen und auch in der Öffentlichkeit als solche herauszustellen. Hingegen könnte beispielsweise ein souveräner deutscher Staat, der sich nicht an amerikanischer Unterdrückung beteilige, mit gutem Gewissen gegen terroristische Strukturen im eigenen Land polizeilich vorgehen. Hierzu könne eine konsequente Ausländerrückführung in die jeweiligen Heimatländer von großem Nutzen sein.

Die Arbeitsgruppe Nr. 10 befaßte sich mit einer Presseerklärung, die der neurechte französische Publizist Alain de Benoist im März 2003 anläßlich der amerikanischen Invasion in den Irak verfaßt und über das Weltnetz verbreitet hatte. Benoist hatte zunächst den US-Einmarsch als „kriminelle Aggression“ bezeichnet, die jeden „Akt von Vergeltungsmaßnahmen“ gegen „amerikanische Interessen und auch amerikanische Personen, militärisch, politisch, diplomatisch und administrativ“ rechtfertige. Am folgenden Tag stellt Benoist in einer ergänzenden Erklärung fest, daß er mit seinem Text vom Vortag keinesfalls „terroristische Aktionen“ befürworten wollte, diese stattdessen zu „verurteilen“ gedenke, „besonders jene, die die zivile Bevölkerungen treffen.“ Hatte sich Benoist in der Erklärung vom Vortag nur unklar ausgedrückt, wie er in der Folgeerklärung selber betonte, oder war es möglicherweise ein taktischer Zug, um drohender staatsanwaltschaftlicher Kriminalisierung zu entgehen? Darüber, so waren sich die Teilnehmer einig, könne nur spekuliert werden.

Die Arbeitsgruppe Nr. 11 stellte sich dem Problem „Nationale Organisationen und Gewaltfrage“. Würde in einem Kreisverband einer nationalen Partei oder in einer freien Kameradschaft von einzelnen Mitgliedern militante Gewaltanwendung gegen Personen und Sachen erwogen, beispielsweise gegen eine US-Militäreinrichtungen, so könnten einem solchen Vorschlag zumindest zwei verschiedene Motive zugrunde liegen: eine authentisch befreiungsnationalistische Absicht, die auf einer völlig falschen Lageeinschätzung und Überschätzung der eigenen Möglichkeiten beruhe, ebenso komme eine geheimdienstliche Provokation in Betracht, die eine schwache nationale Opposition zu unverhältnismäßigem Handeln aufstacheln möchte. In jedem Falle sei Vorsicht geboten, so ein Sprecher der Arbeitsgruppe. Hingegen lehnten die Teilnehmer einhellig eine pauschale moralische Verurteilung von Gewaltanwendung ab. Solche Fälle seien immer einzeln und lageabhängig zu beurteilen.

Die Arbeitsgruppe Nr. 12 versuchte das Spannungsverhältnis zwischen Nationalbefreiten Zonen (NBZ) und staatlichem Gewaltmonopol zu klären. Man gelangte zu dem Ergebnis, daß das Konzept von NBZ einem Ideal entspringe, das unter den Bedingungen der FDGO niemals vollständig erreicht werden könne - nämlich daß Nationalisten das staatliche Gewaltmonopol in einzelnen Städten und Gemeinden grundlegend relativieren könnten. Allerdings lehnten es die Teilnehmer entschieden ab, bezüglich von NBZ von „reiner Fiktion“ zu sprechen, denn die gesellschaftliche Wirklichkeit zeige, daß Nationalisten politisch, beruflich und sozial in einzelnen mitteldeutschen Kommunen mehr Freiräume zur Verfügung stünden als in vergleichbaren westdeutschen Städten und Gemeinden. Auch sei das Klima in mitteldeutschen Kommunen weniger ausländerfreundlich als im Westen, so daß „im Osten“ etwa Berlin-Kreuzberger Verhältnisse, wo es bereits türkisch befreite Zonen gebe, in den nächsten Jahren (noch) nicht zu befürchten seien. NBZ definierten die Teilnehmer als solche Bereiche, in denen Deutsche nach ihrem kulturellen Selbstverständnis ordentlich leben könnten. In einem nach innen wie nach außen souveränen nationalen Staat würden NBZ überflüssig, weil dann Gesamtdeutschland eine einzige NBZ geworden sei.

Die Arbeitsgruppe Nr. 13 knüpfte an das NBZ-Konzept an, indem sie die Frage nach „Nationalismus und Selbstverteidigung“ behandelte. Gegenstand der Fragestellung war ein - auch im nationalen Widerstand - umstrittenes Foto der Szene-Zeitschrift Landser, auf dem mit Sturmhauben maskierte und mit Knüppeln bewaffnete nationale Aktivisten in martialischer Pose zu sehen sind. Die Frage, ob solche Selbstdarstellungen der nationalen Opposition mehr Nutzen oder Schaden bereiteten, wurde von den Teilnehmern unterschiedlich bewertet. Als Nutzeffekt nannten Befürwortet den „Abschreckungs- und Einschüchterungseffekt“ bei sogenannten „Antifas“, die im Raum Nürnberg ihr Unwesen trieben - also in der gleichen Region, in der die Sturmhaubenträger wirkten. Als negative Wirkung wurde von anderen Teilnehmern eine wahrscheinliche „Selbstkriminalisierung“ gewertet, die sich die Ämter des „Verfassungsschutzes“, „Staatsschutz“-Abteilungen und Lizenzmedien zunutze machen könnten.
Seminarleiter Jürgen Schwab warf die rhetorische Frage auf, ob denn eine solche zur Schau gestellte Wehrbereitschaft überhaupt ausreichend mittels einer auflagenschwachen Szene-Zeitschrift legitimierbar sei, während die Nürnberger Lizenzpresse in zehntausendfacher täglicher Auflage genau solche „anti-antifaschistischen“ Darstellungen als „verbrecherische Gewaltbereitschaft“ interpretieren könne. Ob Gewaltbereitschaft gut oder böse sei, ist für Schwab eine Sache der Moral - und die sei von medialer Vervielfältigung abhängig. „Wo die medialen Mittel nicht ausreichend vorhanden sind, kann der Schuß schnell nach hinten losgehen“, meinte der Seminarleiter.

Abschließend analysierte die Arbeitsgruppe Nr. 14 unter anderem aktuelle Bild-Zeitungs-Artikel, in der sowohl im Irak- als auch im Palästinakonflikt einseitig Kriegspartei ergriffen wurde zugunsten der amerikanischen und israelischen Aggressoren. So rechtfertigte ein Bild-Kommentator die israelische Liquidation des palästinensischen Hamas-Führer Scheich Jassin. Der Arbeitsgruppenleiter gelangte zu dem Ergebnis, daß große Teile der BRD-Lizenzpresse, allen voran die Blätter des Springerkonzerns, sich offenbar in der Rolle einer (journalistischen) amerikanisch-israelischen Kriegspartei sehr wohl fühlten - was in Anbetracht des pro-amerikanischen und pro-israelischen Tendenzschutzes im Hause Springer nicht verwundern dürfe.
Ein anderer Teilnehmer meinte, daß dieses Vergnügen der Parteiname zugunsten des staatlichen Terrorismus von USA und Israel wahrscheinlich nur so lange bei den Protagonisten anhalten werde, solange der Arm des „internationalen islamischen Terrorismus“ nicht bis in die BRD-Redaktionsstuben hineinreiche. Aus nationaler Sicht, so stimmten die Teilnehmer abschließend überein, sei die weitere Entwicklung gelassen abzuwarten, wobei jedoch die Zeit im Sinne geistiger Aufmunitionierung gegen den US-Imperialismus zu nutzen sei. Das zurückliegende DA-Seminar über den zentralen „Gewalt“-Begriff habe hierzu einen wesentlichen Beitrag geleistet.


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