Befreiungsnationalismus und Antiimperialismus

 

Positionen und Begriffe

Waren die Vergeltungsschläge am 11. September "rechtens"?

Während das Deutsche Kolleg den Terror gegen die USA rechtfertigt, verurteilen ihn NPD und JN

Die Schulung politischer Begriffe und Ideengeschichte ist gerade für den organisierten Nationalismus dringend geboten. Denn wer sich seiner Begriffe nicht sicher ist, der gerät leicht auf die sprachlichen Leimruten des politischen Gegners. Dabei ist zu beachten, daß es immer mehrere Möglichkeiten gibt, bestimmte Begriffe zu definieren. Dies kann wiederum zu gegensätzlichen Anwendungen von Begriffen führen, man denke vor allem an die "Demokratie". Übt ein Nationalist Kritik am BRD-System, weil es eine "Demokratie" ist, oder weil es keine "Demokratie" ist? Die NPD hat sich für letztere Alternative entschieden, das Deutsche Kolleg (DK) für die erste.

 

Jürgen Schwab

Zu Irritationen hat die Erklärung des DK unter dem Titel "Independenc day live" (DS 9/2001, S. C) geführt. Vor allem Punkt 12 stieß auf Kritik: "Die militärischen Angriffe auf die Symbole der mammonistischen Weltherrschaft sind - weil sie vermittelt durch die Medien den Widerstandsgeist der Völker beleben und auf den Hauptfeind ausrichten - eminent wirksam und deshalb rechtens."

Die Jungen Nationaldemokraten (JN) wiederum verurteilten in einer Resolution, die sie auf ihrem zurückliegenden Bundeskongreß verabschiedeten, genau diese Position, die Terrorserie am 11. September in New York und Washington als "rechtens" zu bezeichnen und verwiesen dabei auf das Parteiprogramm der NPD, ohne allerdings näher auf dieses einzugehen. Dort ist beispielsweise unter Punkt 9 die Rede vom "Selbstbestimmungsrecht der Völker".

Genau um diesen Punkt geht es wohl dem DK in dem oben zitierten Punkt 12 seiner Erklärung. Dabei ist aber die Frage zu stellen, was denn nun "rechtens" an dem islamistischen Vergeltungsschlag vom 11. September gegen die USA sein soll? Auf welches "Recht" bezieht sich das DK? Thesenartige Erklärung neigen ja oft dazu, komplexe Sachverhalte auf das Notwendigste zu verdichten; Wissen, das dem Autor der Erklärung längst bekannt ist, beim Leser vorauszusetzen. Die Punkte 6 und 7 der DK-Erklärung geben da schon mehr Aufschluß, in denen erklärt wird: "Das Recht der Staaten, zur Herstellung oder Bewahrung ihrer Selbstbeherrschung Krieg zu führen, ist an die Völker in ihrem wieder oder immer noch vorstaatlichen Zustand als Recht zum Klein- und Volkskrieg gegen den Feind der Völker zurückgefallen."

 

Das klassische europäische Völkerrecht

In diesem rechtshistorischen Rahmen soll also laut DK die Aktion vom 11. September  "rechtens" gewesen sein. Das muß man wissen. Das Parteiprogramm der NPD gibt zu genau dieser rechtshistorischen Frage eben keine Antwort her. Hierzu bedarf es näherer Kenntnisse der geschichtlichen Entwicklung des Völkerrechts, das sich ungefähr im 17. Jahrhundert, vor allem nach den verheerenden Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) in Europa entwickelt hat. Um es genau zu sagen: Das "klassische", auf den europäischen Raum beschränkte Völkerrecht, setzte mit dem Westfälischen Frieden (1648) ein und hatte seinen bedeutendsten Wegbereiter in dem Niederländer Hugo Grotius (1583-1645).  Das Völkerrecht damals war vom Grundsatz der Souveränität der Fürsten und Staaten beherrscht. Diese Souveränität umfaßte auch und vor allem das Kriegsführungsrecht. So sah das Völkerrecht seine Aufgabe nicht in der Ächtung des Krieges als solchen - wie heute das "internationale Recht" -, sondern vorrangig in der Mäßigung und Humanisierung der Kriegshandlungen. Der Krieg sollte "gehegt" werden.

Das Völkerrecht erachtete Krieg und Frieden gewissermaßen als wertneutral als zwei unterschiedliche, aber gleichermaßen der Normierung bedürftige Rechtszustände. Maßgeblich hierfür war das Hauptwerk von Hugo Grotius: De iure belli ac pacis libri tres: drei Bücher über Kriegs- und Friedensrecht. Schon dieser Buchtitel macht deutlich, daß das alte europäische Völkerrecht grundsätzlich das Recht souveräner Staaten anerkannte, Krieg zu führen und Frieden zu schließen.

Auf das klassische europäische Völkerrecht beruft sich noch Jean-Jacques Rousseau, wenn er im "Gesellschaftsvertrag" schreibt: "Der Krieg ist also keine Beziehung von Mensch zu Mensch, sondern eine Beziehung von Staat zu Staat, in der die Einzelnen nur durch Zufall Feinde sind, nicht als Menschen und nicht einmal als Bürger, sondern als Soldaten."

Diesen Standpunkt vertritt auch Hegel, der im Gegensatz zum Kantschen Projekt eines Weltfriedens in seinen "Grundlinien der Philosophie des Rechts" bemerkt: "Darin, daß die Staaten sich als solche gegenseitig anerkennen, bleibt auch im Kriege, dem Zustand der Rechtlosigkeit, der Gewalt und Zufälligkeit, ein Band, in welchem sie an und für sich seiend füreinander gelten, so daß im Kriege selbst der Krieg als ein Vorübergehensollendes bestimmt ist. Er enthält damit die völkerrechtliche Bestimmung, daß in ihm die Möglichkeit des Friedens erhalten" ist.

Die Staaten sind demzufolge dazu angehalten, sich selbst in der Feindschaft als Rechtssubjekte gegenseitig anzuerkennen. Weil der Krieg zwar notwendig, aber immerhin vorübergehend ist, ist auch im Anschluß an ihn der Frieden möglich. Beide Begriffe sind also existent und relativ scharf voneinander abgegrenzt. Das sollte sich aber in späterer Zeit ändern.

 

Das moderne internationale Recht

Im Gegensatz zum klassischen europäischen Völkerrecht ist das moderne internationale Recht durch die Ideologie der Menschenrechte geprägt, und schon daher kaum mehr im klassischen Sinne als "Völkerrecht" zu bezeichnen, weil es ja das grundlegende Recht souveräner Staaten (Völkerrechtssubjekte) zur Führung von Kriegen leugnet. Das moderne internationale Recht ist  durch eine Philosophie - ausgehend von der Mitte des 18. Jahrhunderts - geistig vorbereitet worden, die dem Menschen das Streben nach "Glück" auferlegte; was dann rund 200 Jahre später zum kodifizierten Kriegs- und Gewaltverbot führte, wie es in Artikel 1 Nr. 1 und Artikel 2 Nr. 4 der UNO-Charta seinen Niederschlag gefunden hat. Die friedliche Beilegung von zwischenstaatlichen Konflikten soll heute insbesondere durch eine "internationale Schiedsgerichtsbarkeit", mit Richtern, die von den streitenden Parteien gewählt werden, erreicht werden.

Institutionen dieser "internationalen Schiedsgerichtsbarkeit" sind die in Den Haag ansässigen "Ständiger Schiedsgerichtshof" und "Internationaler Gerichtshof". Obwohl sich kein Staat dieser Gerichtsbarkeit unterwerfen muß, erleben wir zur Zeit, daß der ehemalige Staatspräsident Jugoslawiens, Slobodan Milosevic, vor dem "Internationale Gerichtshof" als "Beschuldigter" sitzt. Er wurde von der neuen Regierung in Belgrad durch finanzielle Bestechung der NATO-Staaten dorthin ausgeliefert. Was man ihm zur Last legt sind "Kriegsschuld" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" - Begriffe also, die in der alten europäischen Völkerrechtsordnung nichts zu suchen hatten, da in dieser bewußt vermieden wurde, den besiegten Feind als "Schuldigen" und "Verbrecher" zu diskriminieren. Ihm stand ja das Recht zur Kriegsführung, auch eines Angriffskrieges, zu, während heute nur noch ein Beschluß des UNO-Sicherheitsrates kriegerische Maßnahmen erlauben sollen. Doch diesen Beschluß hatte sich die NATO 1999 nicht geholt vor ihrem Angriffskrieg gegen Jugoslawien. Sie hatte also kein Mandat der UNO.

 

Die Ächtung des Krieges

Die Ursachen für die verhängnisvolle Entwicklung weg vom europäischen Völkerrecht und hin zum "internationalen Recht" liegen nun schon über 80 Jahre zurück: Das alte europäische Völkerrecht wurde zunächst durch die Völkerbundsatzung (1919) und endgültig durch den Briand-Kellogg-Pakt (1928) gebrochen. Ging es zuvor um die Monopolisierung des Kriegsrechts zugunsten souveräner Staaten und um die Hegung des Krieges zugunsten von Soldaten und Zivilbevölkerung, so wurde nun der Krieg geächtet und vor allem der Angriffskrieg moralisch verurteilt. Letztere Bestimmung richtete sich in erster Linie gegen das seiner territorialen und wirtschaftlichen  Ressourcen ausgeplünderte Deutsche Reich, das die Westalliierten wegen eines zu befürchtenden Revanchekriegs als künftigen Bösewicht damit gleich präventiv brandmarken wollten.

Da der Angriffskrieg nun verboten war, war er zugleich auch kriminalisiert. Der künftige Angreifer galt fortan als "Verbrecher" und als der "Schuldige" für den Krieg - ob er nun Müller, Meier, Hitler oder Hussein hieß. Der große deutsche Staats- und Völkerrechtler Carl Schmitt konstatierte, daß "im Paktsystem der Genfer Nachkriegspolitik (...) der Angreifer als Feind bestimmt" wird. Künftige Konflikte waren also bereits zu dem Zeitpunkt vorprogrammiert. Die Möglichkeit, daß der militärische Angreifer gute Gründe hat, um anzugreifen, weil gegen ihn der Krieg vielleicht schon zuvor auf nicht-militärische Weise geführt wurde - wirtschaftlich zum Beispiel (man denke an das Erdölembargo der USA gegen Japan v o r dem militärischen Angriff auf Pearl-Harbor im Jahre 1941) - geriet somit ebenso aus dem Blickfeld, wie die Möglichkeit, daß eine Kriegspartei in einem Revanchekrieg verlorenen Boden wieder gutmachen will, wie dies das Deutsche Reich nach dem Ersten Weltkrieg und dem Versailler Diktat von 1919 für sich in Anspruch nahm. Das alte Völkerrecht war spätestens jetzt zum "internationalen Recht" manipuliert und die Büchse der Pandora weit geöffnet.

 

Der Feind wird zum "Schurken"

Seit das moderne internationale Recht das klassische Völkerrecht ersetzt hat, dienen die "Menschenrechte" nun noch stärker als zuvor den USA als Türöffner zu bisher verschlossenen Märkten. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begehen immer die anderen, die eigenen werden als politisch notwendig erachtet, oder erst gar nicht diskutiert. Gegen "Schuldige", "Verbrecher" und "Schurken" kann man scheinbar ohnehin keine Verbrechen begehen, vor allem wenn der Feldzug "im Namen der Freiheit" geführt wird. Dies bewegte 1999 während des NATO-Krieges gegen Jugoslawien Rainer Rupp zu der zynisch zugespitzten Kommentierung: "Für die Rechtfertigung der NATO ist es ausgesprochen wichtig, daß die Jugoslawen, besonders aber die Serben, ausgesprochene Monster sind." (Junge Welt vom 6.7.1999)

Wenn der Feind jedoch - wie oben beschrieben - in der Moderne nicht mehr als Rechtsperson anerkannt wird, ist der Rückfall in die Barbarei bereits geistig vollzogen und zwangsläufig. Es dürfte dann auf der Hand liegen, daß er konsequenterweise zum "Schuldigen", "Verbrecher" und "Schurken" abgestempelt wird. Der "Schurke" kann dann aber auf die Idee kommen, den Krieg genauso rücksichtslos zu führen wie derjenige, der den "gerechten Krieg" für sich in Anspruch nehmen will. Er wird, wenn seine physische Vernichtung naht und nicht mehr abwendbar ist, bestrebt sein, möglichst viele als Feinde eingestufte Menschen in den Abgrund mitzunehmen. Die jüngere deutsche Geschichte gibt ein solches Beispiel her. Der bekannte Redeausschnitt Joseph Goebbels aus dem Berliner Sportpalast ("Wollt ihr den totalen Krieg?") setzte eben die totale Kriegsführung Stalins, Roosevelts und Churchills voraus, die 1943 in Casablanca die Vernichtung einer völkerrechtlichen Person, eines souveränen Staates, des Deutschen Reiches, als Kriegsziel festlegten.

 

Der geistige Rückfall in die Barbarei

Diesen Geschichtsverlauf muß man sich in Erinnerung rufen, um die historischen Voraussetzungen zu erkennen, die genau zu dem führten, was wir heute auf dem Bildschirm in New York, in Washington, aber auch im Irak und in Palästina sehen. Die vermeintlich neue "Barbarei" aus dem Osten, die jetzt beklagt wird, hat nämlich westliche Ursachen. Die "westliche Zivilisation", die heute vorgibt, gegen die "Barbarei aus dem Osten" zu kämpfen, ist nämlich die Barbarei selbst. Das müssen die Menschen der Völker im Westen erst noch verstehen lernen, daß sie nicht mit der NATO die Barbarei bekämpfen, sondern diese in Form von NATO-Mitgliedschaften unterstützen.

Das klassische europäische Völkerrecht, auf das sich die alte nationale Rechte immer noch beruft (und das zurecht), ist durch das sogenannte "internationale Recht" längst ausgehebelt worden (was viele Nationale erst noch begreifen müssen) - und das seit der Völkerbundsatzung von 1919. Weil jedoch die Staaten und ihre Völker von der "Neuen Weltordnung", die hinter diesem "internationalen Recht" steht, nicht mehr als Völkerrechtspersonen - mit eigenen Rechten - akzeptiert werden, sind wir nun wieder in ein neues "Mittelalter" zurückgefallen - also in die Zeit vor Hugo Grotius (1583-1645). War im klassischen europäischen Völkerrecht festgelegt, daß das Recht auf Kriegsführung und Friedensschluß - sozusagen als Monopol! - nur den souveränen Staatsoberhäuptern zusteht, so führen jetzt wieder alle möglichen unheilvollen Kräfte ihren "gerechten" Privatkrieg: die internationale Hochfinanz wie die neuen Kreuzzügler, Stammes- und Religionsgruppen mit ihren Heiligen Kriegern und gut organisierte und wohlhabende warlords und Privatleute wie Osama Bin Laden.

Der Krieg der Staaten verschwindet in den Hintergrund, in den Vordergrund tritt hingegen eine Tribalisierung des Krieges, der barbarische "Klein- und Volkskrieg" - wie ihn das Deutsche Kolleg bezeichnet - setzt sich wieder durch  - mit allen seinen üblen Folgen: Die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten fällt zunehmend weg, jeder ist potentieller Bürger und Soldat. Täter sind Politiker und Soldaten, aber auch Multimillionäre wie Osama Bin Laden; Opfer sind Soldaten, aber auch Büroangestellte und Kinder in Folge von Terrorangriffen und Hungerblockaden. Letztere erstrecken sich von der Erzwingung der deutschen Unterschrift unter den Versailler Vertrag nach dem Waffenstillstand von 1918 bis hin zum aktuellen und von der UNO gedeckten Embargo gegen den Irak, dem seit 1990 über 50.000 Kinder zum Opfer gefallen sein sollen. Der Krieg wird also auch geführt, wenn militärisch nichts geschieht. So erleben wir heute weltweit die Umkehrung von Clausewitz` berühmtem Ausspruch: Die Politik wird zu einer Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln.

 

Die Aushebelung des Völkerrechts

Steht uns nun ein neues Mittelalter bevor? Ist das die neue "Zivilisation", welche uns die Westalliierten seit 1919, der Unterzeichnung der Völkerbundsatzung, verheißen haben? Ihre politischen Enkel wie George W. Bush interessiert solche Geschichtslektion überhaupt nicht: Der "Kreuzzug gegen das Böse" kann beginnen. Die USA sind schon seit ihrer Gründung von fanatischen und sendungsbewußten christlichen Sekten geprägt, die glauben, ihre "Werte" allen anderen Menschen auf der Erde aufzwingen zu müssen. Die Feinde der Vereinigten Staaten und ihrer Vasallen werden als "Schuldige", "Verbrecher" und "Schurken" diffamiert und "gejagt" - Begriffe, die das alte europäische Völkerrecht gar nicht kannte. Die "Jagd" nach Menschen erinnert den europäischen Kulturmenschen doch eher an eine Polizeiaktion - heute ausgeübt von der NATO-Polizeitruppe im Rahmen der "Weltinnenpolitik", die keinen Pluralismus souveräner Staaten mehr kennt. Diese Polizeitruppe darf scheinbar ohne anzuklopfen, jede Türe dieser Welt eintreten. Und die Völker wehren sich nun auf ihre Weise.

Um die eingangs aufgeworfene Frage zu beantworten: Auf welches Recht bezieht sich das DK, wenn es die Terrorserie vom 11. September für "rechtens" erklärt? - wäre zu antworten: Bestimmt nicht auf das Völkerrecht, das wir aus dem alten Europa kennen, und das scheinbar seit 1919 der Vergangenheit angehört. Ob es nun wieder ein "Naturrecht" jedes einzelnen gibt, seinen Privatkrieg zu führen, kann sich jeder selbst beantworten. Einigkeit sollte aber darüber bestehen, daß das klassische europäische Völkerrecht wieder herzustellen ist - und das weltweit. Dann wird es wieder Staaten geben, die Krieg führen und Frieden schließen und nicht eine "Weltinnenpolitik", in welcher der Unterschied zwischen Krieg und Frieden so verschwommen ist, daß heutige BRD-Bürger glauben, wir lebten seit 1945 im Frieden, weil unsere Bäuche voll sind, obwohl das Deutsche Reich seit der Verhaftung der Reichsregierung Dönitz völkerrechtlich handlungsunfähig ist und die Deutschen von der UNO als Feindstaat geführt werden (Feindstaatenklausel) und ihnen kein Friedensvertrag zugestanden wird. Krieg und Frieden sind eben der Verlauf der Weltgeschichte. Bekenntnisse wie: Man wolle "Gewalt als Mittel der Politik" ächten, dürften zwar gefühlsecht sein, sind jedoch als unpolitisch einzuordnen.

 

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