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Positionen und Begriffe
Waren die Vergeltungsschl�ge am 11. September "rechtens"?
W�hrend das Deutsche Kolleg den Terror gegen die USA rechtfertigt, verurteilen ihn NPD und JN
Die Schulung politischer Begriffe und Ideengeschichte ist gerade f�r den organisierten Nationalismus dringend geboten. Denn wer sich seiner Begriffe nicht sicher ist, der ger�t leicht auf die sprachlichen Leimruten des politischen Gegners. Dabei ist zu beachten, da� es immer mehrere M�glichkeiten gibt, bestimmte Begriffe zu definieren. Dies kann wiederum zu gegens�tzlichen Anwendungen von Begriffen f�hren, man denke vor allem an die "Demokratie". �bt ein Nationalist Kritik am BRD-System, weil es eine "Demokratie" ist, oder weil es keine "Demokratie" ist? Die NPD hat sich f�r letztere Alternative entschieden, das Deutsche Kolleg (DK) f�r die erste.
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J�rgen Schwab
Zu Irritationen hat die Erkl�rung des DK unter dem Titel "Independenc day live" (DS 9/2001, S. C) gef�hrt. Vor allem Punkt 12 stie� auf Kritik: "Die milit�rischen Angriffe auf die Symbole der mammonistischen Weltherrschaft sind - weil sie vermittelt durch die Medien den Widerstandsgeist der V�lker beleben und auf den Hauptfeind ausrichten - eminent wirksam und deshalb rechtens."
Die Jungen Nationaldemokraten (JN) wiederum verurteilten in einer Resolution, die sie auf ihrem zur�ckliegenden Bundeskongre� verabschiedeten, genau diese Position, die Terrorserie am 11. September in New York und Washington als "rechtens" zu bezeichnen und verwiesen dabei auf das Parteiprogramm der NPD, ohne allerdings n�her auf dieses einzugehen. Dort ist beispielsweise unter Punkt 9 die Rede vom "Selbstbestimmungsrecht der V�lker".
Genau um diesen Punkt geht es wohl dem DK in dem oben zitierten Punkt 12 seiner Erkl�rung. Dabei ist aber die Frage zu stellen, was denn nun "rechtens" an dem islamistischen Vergeltungsschlag vom 11. September gegen die USA sein soll? Auf welches "Recht" bezieht sich das DK? Thesenartige Erkl�rung neigen ja oft dazu, komplexe Sachverhalte auf das Notwendigste zu verdichten; Wissen, das dem Autor der Erkl�rung l�ngst bekannt ist, beim Leser vorauszusetzen. Die Punkte 6 und 7 der DK-Erkl�rung geben da schon mehr Aufschlu�, in denen erkl�rt wird: "Das Recht der Staaten, zur Herstellung oder Bewahrung ihrer Selbstbeherrschung Krieg zu f�hren, ist an die V�lker in ihrem wieder oder immer noch vorstaatlichen Zustand als Recht zum Klein- und Volkskrieg gegen den Feind der V�lker zur�ckgefallen."
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Das klassische europ�ische V�lkerrecht
In diesem rechtshistorischen Rahmen soll also laut DK die Aktion vom 11. September� "rechtens" gewesen sein. Das mu� man wissen. Das Parteiprogramm der NPD gibt zu genau dieser rechtshistorischen Frage eben keine Antwort her. Hierzu bedarf es n�herer Kenntnisse der geschichtlichen Entwicklung des V�lkerrechts, das sich ungef�hr im 17. Jahrhundert, vor allem nach den verheerenden Verw�stungen des Drei�igj�hrigen Krieges (1618-1648) in Europa entwickelt hat. Um es genau zu sagen: Das "klassische", auf den europ�ischen Raum beschr�nkte V�lkerrecht, setzte mit dem Westf�lischen Frieden (1648) ein und hatte seinen bedeutendsten Wegbereiter in dem Niederl�nder Hugo Grotius (1583-1645).� Das V�lkerrecht damals war vom Grundsatz der Souver�nit�t der F�rsten und Staaten beherrscht. Diese Souver�nit�t umfa�te auch und vor allem das Kriegsf�hrungsrecht. So sah das V�lkerrecht seine Aufgabe nicht in der �chtung des Krieges als solchen - wie heute das "internationale Recht" -, sondern vorrangig in der M��igung und Humanisierung der Kriegshandlungen. Der Krieg sollte "gehegt" werden.
Das V�lkerrecht erachtete Krieg und Frieden gewisserma�en als wertneutral als zwei unterschiedliche, aber gleicherma�en der Normierung bed�rftige Rechtszust�nde. Ma�geblich hierf�r war das Hauptwerk von Hugo Grotius: De iure belli ac pacis libri tres: drei B�cher �ber Kriegs- und Friedensrecht. Schon dieser Buchtitel macht deutlich, da� das alte europ�ische V�lkerrecht grunds�tzlich das Recht souver�ner Staaten anerkannte, Krieg zu f�hren und Frieden zu schlie�en.
Auf das klassische europ�ische V�lkerrecht beruft sich noch Jean-Jacques Rousseau, wenn er im "Gesellschaftsvertrag" schreibt: "Der Krieg ist also keine Beziehung von Mensch zu Mensch, sondern eine Beziehung von Staat zu Staat, in der die Einzelnen nur durch Zufall Feinde sind, nicht als Menschen und nicht einmal als B�rger, sondern als Soldaten."
Diesen Standpunkt vertritt auch Hegel, der im Gegensatz zum Kantschen Projekt eines Weltfriedens in seinen "Grundlinien der Philosophie des Rechts" bemerkt: "Darin, da� die Staaten sich als solche gegenseitig anerkennen, bleibt auch im Kriege, dem Zustand der Rechtlosigkeit, der Gewalt und Zuf�lligkeit, ein Band, in welchem sie an und f�r sich seiend f�reinander gelten, so da� im Kriege selbst der Krieg als ein Vor�bergehensollendes bestimmt ist. Er enth�lt damit die v�lkerrechtliche Bestimmung, da� in ihm die M�glichkeit des Friedens erhalten" ist.
Die Staaten sind demzufolge dazu angehalten, sich selbst in der Feindschaft als Rechtssubjekte gegenseitig anzuerkennen. Weil der Krieg zwar notwendig, aber immerhin vor�bergehend ist, ist auch im Anschlu� an ihn der Frieden m�glich. Beide Begriffe sind also existent und relativ scharf voneinander abgegrenzt. Das sollte sich aber in sp�terer Zeit �ndern.
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Das moderne internationale Recht
Im Gegensatz zum klassischen europ�ischen V�lkerrecht ist das moderne internationale Recht durch die Ideologie der Menschenrechte gepr�gt, und schon daher kaum mehr im klassischen Sinne als "V�lkerrecht" zu bezeichnen, weil es ja das grundlegende Recht souver�ner Staaten (V�lkerrechtssubjekte) zur F�hrung von Kriegen leugnet. Das moderne internationale Recht ist� durch eine Philosophie - ausgehend von der Mitte des 18. Jahrhunderts - geistig vorbereitet worden, die dem Menschen das Streben nach "Gl�ck" auferlegte; was dann rund 200 Jahre sp�ter zum kodifizierten Kriegs- und Gewaltverbot f�hrte, wie es in Artikel 1 Nr. 1 und Artikel 2 Nr. 4 der UNO-Charta seinen Niederschlag gefunden hat. Die friedliche Beilegung von zwischenstaatlichen Konflikten soll heute insbesondere durch eine "internationale Schiedsgerichtsbarkeit", mit Richtern, die von den streitenden Parteien gew�hlt werden, erreicht werden.
Institutionen dieser "internationalen Schiedsgerichtsbarkeit" sind die in Den Haag ans�ssigen "St�ndiger Schiedsgerichtshof" und "Internationaler Gerichtshof". Obwohl sich kein Staat dieser Gerichtsbarkeit unterwerfen mu�, erleben wir zur Zeit, da� der ehemalige Staatspr�sident Jugoslawiens, Slobodan Milosevic, vor dem "Internationale Gerichtshof" als "Beschuldigter" sitzt. Er wurde von der neuen Regierung in Belgrad durch finanzielle Bestechung der NATO-Staaten dorthin ausgeliefert. Was man ihm zur Last legt sind "Kriegsschuld" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" - Begriffe also, die in der alten europ�ischen V�lkerrechtsordnung nichts zu suchen hatten, da in dieser bewu�t vermieden wurde, den besiegten Feind als "Schuldigen" und "Verbrecher" zu diskriminieren. Ihm stand ja das Recht zur Kriegsf�hrung, auch eines Angriffskrieges, zu, w�hrend heute nur noch ein Beschlu� des UNO-Sicherheitsrates kriegerische Ma�nahmen erlauben sollen. Doch diesen Beschlu� hatte sich die NATO 1999 nicht geholt vor ihrem Angriffskrieg gegen Jugoslawien. Sie hatte also kein Mandat der UNO.
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Die �chtung des Krieges
Die Ursachen f�r die verh�ngnisvolle Entwicklung weg vom europ�ischen V�lkerrecht und hin zum "internationalen Recht" liegen nun schon �ber 80 Jahre zur�ck: Das alte europ�ische V�lkerrecht wurde zun�chst durch die V�lkerbundsatzung (1919) und endg�ltig durch den Briand-Kellogg-Pakt (1928) gebrochen. Ging es zuvor um die Monopolisierung des Kriegsrechts zugunsten souver�ner Staaten und um die Hegung des Krieges zugunsten von Soldaten und Zivilbev�lkerung, so wurde nun der Krieg ge�chtet und vor allem der Angriffskrieg moralisch verurteilt. Letztere Bestimmung richtete sich in erster Linie gegen das seiner territorialen und wirtschaftlichen� Ressourcen ausgepl�nderte Deutsche Reich, das die Westalliierten wegen eines zu bef�rchtenden Revanchekriegs als k�nftigen B�sewicht damit gleich pr�ventiv brandmarken wollten.
Da der Angriffskrieg nun verboten war, war er zugleich auch kriminalisiert. Der k�nftige Angreifer galt fortan als "Verbrecher" und als der "Schuldige" f�r den Krieg - ob er nun M�ller, Meier, Hitler oder Hussein hie�. Der gro�e deutsche Staats- und V�lkerrechtler Carl Schmitt konstatierte, da� "im Paktsystem der Genfer Nachkriegspolitik (...) der Angreifer als Feind bestimmt" wird. K�nftige Konflikte waren also bereits zu dem Zeitpunkt vorprogrammiert. Die M�glichkeit, da� der milit�rische Angreifer gute Gr�nde hat, um anzugreifen, weil gegen ihn der Krieg vielleicht schon zuvor auf nicht-milit�rische Weise gef�hrt wurde - wirtschaftlich zum Beispiel (man denke an das Erd�lembargo der USA gegen Japan v o r dem milit�rischen Angriff auf Pearl-Harbor im Jahre 1941) - geriet somit ebenso aus dem Blickfeld, wie die M�glichkeit, da� eine Kriegspartei in einem Revanchekrieg verlorenen Boden wieder gutmachen will, wie dies das Deutsche Reich nach dem Ersten Weltkrieg und dem Versailler Diktat von 1919 f�r sich in Anspruch nahm. Das alte V�lkerrecht war sp�testens jetzt zum "internationalen Recht" manipuliert und die B�chse der Pandora weit ge�ffnet.
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Der Feind wird zum "Schurken"
Seit das moderne internationale Recht das klassische V�lkerrecht ersetzt hat, dienen die "Menschenrechte" nun noch st�rker als zuvor den USA als T�r�ffner zu bisher verschlossenen M�rkten. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begehen immer die anderen, die eigenen werden als politisch notwendig erachtet, oder erst gar nicht diskutiert. Gegen "Schuldige", "Verbrecher" und "Schurken" kann man scheinbar ohnehin keine Verbrechen begehen, vor allem wenn der Feldzug "im Namen der Freiheit" gef�hrt wird. Dies bewegte 1999 w�hrend des NATO-Krieges gegen Jugoslawien Rainer Rupp zu der zynisch zugespitzten Kommentierung: "F�r die Rechtfertigung der NATO ist es ausgesprochen wichtig, da� die Jugoslawen, besonders aber die Serben, ausgesprochene Monster sind." (Junge Welt vom 6.7.1999)
Wenn der Feind jedoch - wie oben beschrieben - in der Moderne nicht mehr als Rechtsperson anerkannt wird, ist der R�ckfall in die Barbarei bereits geistig vollzogen und zwangsl�ufig. Es d�rfte dann auf der Hand liegen, da� er konsequenterweise zum "Schuldigen", "Verbrecher" und "Schurken" abgestempelt wird. Der "Schurke" kann dann aber auf die Idee kommen, den Krieg genauso r�cksichtslos zu f�hren wie derjenige, der den "gerechten Krieg" f�r sich in Anspruch nehmen will. Er wird, wenn seine physische Vernichtung naht und nicht mehr abwendbar ist, bestrebt sein, m�glichst viele als Feinde eingestufte Menschen in den Abgrund mitzunehmen. Die j�ngere deutsche Geschichte gibt ein solches Beispiel her. Der bekannte Redeausschnitt Joseph Goebbels aus dem Berliner Sportpalast ("Wollt ihr den totalen Krieg?") setzte eben die totale Kriegsf�hrung Stalins, Roosevelts und Churchills voraus, die 1943 in Casablanca die Vernichtung einer v�lkerrechtlichen Person, eines souver�nen Staates, des Deutschen Reiches, als Kriegsziel festlegten.
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Der geistige R�ckfall in die Barbarei
Diesen Geschichtsverlauf mu� man sich in Erinnerung rufen, um die historischen Voraussetzungen zu erkennen, die genau zu dem f�hrten, was wir heute auf dem Bildschirm in New York, in Washington, aber auch im Irak und in Pal�stina sehen. Die vermeintlich neue "Barbarei" aus dem Osten, die jetzt beklagt wird, hat n�mlich westliche Ursachen. Die "westliche Zivilisation", die heute vorgibt, gegen die "Barbarei aus dem Osten" zu k�mpfen, ist n�mlich die Barbarei selbst. Das m�ssen die Menschen der V�lker im Westen erst noch verstehen lernen, da� sie nicht mit der NATO die Barbarei bek�mpfen, sondern diese in Form von NATO-Mitgliedschaften unterst�tzen.
Das klassische europ�ische V�lkerrecht, auf das sich die alte nationale Rechte immer noch beruft (und das zurecht), ist durch das sogenannte "internationale Recht" l�ngst ausgehebelt worden (was viele Nationale erst noch begreifen m�ssen) - und das seit der V�lkerbundsatzung von 1919. Weil jedoch die Staaten und ihre V�lker von der "Neuen Weltordnung", die hinter diesem "internationalen Recht" steht, nicht mehr als V�lkerrechtspersonen - mit eigenen Rechten - akzeptiert werden, sind wir nun wieder in ein neues "Mittelalter" zur�ckgefallen - also in die Zeit vor Hugo Grotius (1583-1645). War im klassischen europ�ischen V�lkerrecht festgelegt, da� das Recht auf Kriegsf�hrung und Friedensschlu� - sozusagen als Monopol! - nur den souver�nen Staatsoberh�uptern zusteht, so f�hren jetzt wieder alle m�glichen unheilvollen Kr�fte ihren "gerechten" Privatkrieg: die internationale Hochfinanz wie die neuen Kreuzz�gler, Stammes- und Religionsgruppen mit ihren Heiligen Kriegern und gut organisierte und wohlhabende warlords und Privatleute wie Osama Bin Laden.
Der Krieg der Staaten verschwindet in den Hintergrund, in den Vordergrund tritt hingegen eine Tribalisierung des Krieges, der barbarische "Klein- und Volkskrieg" - wie ihn das Deutsche Kolleg bezeichnet - setzt sich wieder durch� - mit allen seinen �blen Folgen: Die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten f�llt zunehmend weg, jeder ist potentieller B�rger und Soldat. T�ter sind Politiker und Soldaten, aber auch Multimillion�re wie Osama Bin Laden; Opfer sind Soldaten, aber auch B�roangestellte und Kinder in Folge von Terrorangriffen und Hungerblockaden. Letztere erstrecken sich von der Erzwingung der deutschen Unterschrift unter den Versailler Vertrag nach dem Waffenstillstand von 1918 bis hin zum aktuellen und von der UNO gedeckten Embargo gegen den Irak, dem seit 1990 �ber 50.000 Kinder zum Opfer gefallen sein sollen. Der Krieg wird also auch gef�hrt, wenn milit�risch nichts geschieht. So erleben wir heute weltweit die Umkehrung von Clausewitz` ber�hmtem Ausspruch: Die Politik wird zu einer Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln.
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Die Aushebelung des V�lkerrechts
Steht uns nun ein neues Mittelalter bevor? Ist das die neue "Zivilisation", welche uns die Westalliierten seit 1919, der Unterzeichnung der V�lkerbundsatzung, verhei�en haben? Ihre politischen Enkel wie George W. Bush interessiert solche Geschichtslektion �berhaupt nicht: Der "Kreuzzug gegen das B�se" kann beginnen. Die USA sind schon seit ihrer Gr�ndung von fanatischen und sendungsbewu�ten christlichen Sekten gepr�gt, die glauben, ihre "Werte" allen anderen Menschen auf der Erde aufzwingen zu m�ssen. Die Feinde der Vereinigten Staaten und ihrer Vasallen werden als "Schuldige", "Verbrecher" und "Schurken" diffamiert und "gejagt" - Begriffe, die das alte europ�ische V�lkerrecht gar nicht kannte. Die "Jagd" nach Menschen erinnert den europ�ischen Kulturmenschen doch eher an eine Polizeiaktion - heute ausge�bt von der NATO-Polizeitruppe im Rahmen der "Weltinnenpolitik", die keinen Pluralismus souver�ner Staaten mehr kennt. Diese Polizeitruppe darf scheinbar ohne anzuklopfen, jede T�re dieser Welt eintreten. Und die V�lker wehren sich nun auf ihre Weise.
Um die eingangs aufgeworfene Frage zu beantworten: Auf welches Recht bezieht sich das DK, wenn es die Terrorserie vom 11. September f�r "rechtens" erkl�rt? - w�re zu antworten: Bestimmt nicht auf das V�lkerrecht, das wir aus dem alten Europa kennen, und das scheinbar seit 1919 der Vergangenheit angeh�rt. Ob es nun wieder ein "Naturrecht" jedes einzelnen gibt, seinen Privatkrieg zu f�hren, kann sich jeder selbst beantworten. Einigkeit sollte aber dar�ber bestehen, da� das klassische europ�ische V�lkerrecht wieder herzustellen ist - und das weltweit. Dann wird es wieder Staaten geben, die Krieg f�hren und Frieden schlie�en und nicht eine "Weltinnenpolitik", in welcher der Unterschied zwischen Krieg und Frieden so verschwommen ist, da� heutige BRD-B�rger glauben, wir lebten seit 1945 im Frieden, weil unsere B�uche voll sind, obwohl das Deutsche Reich seit der Verhaftung der Reichsregierung D�nitz v�lkerrechtlich handlungsunf�hig ist und die Deutschen von der UNO als Feindstaat gef�hrt werden (Feindstaatenklausel) und ihnen kein Friedensvertrag zugestanden wird. Krieg und Frieden sind eben der Verlauf der Weltgeschichte. Bekenntnisse wie: Man wolle "Gewalt als Mittel der Politik" �chten, d�rften zwar gef�hlsecht sein, sind jedoch als unpolitisch einzuordnen.
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